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Bundesrat will ehrenamtliche Vereinstätigkeit erleichtern

Danach soll der Haftungsfreibetrag von bisher 840 Euro auf 3.000 Euro erhöht werden, entsprechend dem sogenannten Übungsleiterfreibetrag nach Paragraf 3 Nummer 26 Satz 1 Einkommensteuergesetz.  

Wie es in dem Entwurf heißt, hat das bürgerschaftliche Engagement grundlegende Bedeutung für die gesamte Gesellschaft. Damit sich die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ehrenamtlich engagieren, seien gute Rahmenbedingungen notwendig.  

Regelmäßig werde allerdings die mögliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Organ- und Vereinsmitgliedern als Hindernis für die Ausübung von Ehrenämtern und insbesondere Vorstandsämtern angeführt. Dass es für viele insbesondere kleinere Vereine laufend schwieriger werde, ihre Vorstandsämter besetzen zu können, sei eine der bereits jetzt eingetretenen Folgen. Das verarme die lebendige Vereinslandschaft in Deutschland. Dem gelte es deshalb entgegenzutreten.

Quelle: Heute im Bundestag vom 20.11.24 

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