Bundesalimentationsgesetz: Neuregelung der Beamtenbesoldung lässt weiter auf sich warten
Die geplante Neuregelung der Bundesbeamtenbesoldung verzögert sich weiterhin. Mit dem Bundesalimentationsgesetz soll die amtsangemessene Alimentation der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie ihrer Familien verfassungskonform ausgestaltet werden. Ein abschließender Gesetzesbeschluss steht bislang aus.
Anpassung an verfassungsrechtliche Vorgaben
Hintergrund sind die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine amtsangemessene Besoldung nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Besoldung der Verantwortung des jeweiligen Amtes entspricht und insbesondere die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen erfüllt.
Bei der Neuregelung sind unter anderem die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen, die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die angemessene Berücksichtigung familiärer Unterhaltspflichten von Bedeutung.
Gewerkschaften fordern zügigen Kabinettsbeschluss
Das Bundesministerium des Innern hatte bereits im April 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser befindet sich weiterhin in der Ressortabstimmung. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) fordert deshalb einen Kabinettsbeschluss bis spätestens 30. November 2026. Andernfalls will sie prüfen, ob sie ihren Mitgliedern zur vorsorglichen Einlegung von Widersprüchen gegen ihre Besoldung rät.
Nachzahlungen weiterhin offen
Ungeklärt bleibt, wann die Neuregelung in Kraft tritt und in welchem Umfang rückwirkende Nachzahlungen erfolgen. Der Bund hat für bestimmte Ansprüche ab 2021 auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung und auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Die Gewerkschaften fordern, dass berechtigte Nachzahlungen ohne zusätzliche individuelle Rechtsbehelfe gewährt werden.