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Bund plant zentrales Pass- und Ausweisregister

Ein digitales Zentralregister soll die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten künftig bundesweit vereinfachen.

Kabinett beschließt Eckpunkte

Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2026 die Eckpunkte für ein zentrales Pass- und Ausweisregister beschlossen. Ziel ist es, die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen künftig stärker zu digitalisieren und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Bürgerinnen und Bürger sollen Ausweisdokumente perspektivisch über ein zentrales Online-Portal beantragen können, ohne zwingend bei der bislang zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde vorsprechen zu müssen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, Medienbrüche abzubauen und den Zugang zu Verwaltungsleistungen zu erleichtern.

Auswirkungen auf Melde- und Passbehörden

Die geplante Registerlösung erfordert eine engere Vernetzung der kommunalen Pass- und Ausweisbehörden. Künftig sollen Antragsdaten zentral verarbeitet und von den zuständigen Behörden digital abgerufen werden können. Für die kommunale Verwaltung bedeutet dies voraussichtlich Anpassungen bei den Fachverfahren sowie bei den organisatorischen Abläufen. Datenschutz und Datensicherheit sollen nach Angaben der Bundesregierung weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Vorbereitung auf die Umsetzung

Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl sollten sich Pass- und Meldebehörden frühzeitig auf die geplanten Änderungen einstellen. Insbesondere die fortschreitende Digitalisierung der Register- und Ausweisverwaltung dürfte Auswirkungen auf Arbeitsabläufe, Bürgerkommunikation und die technische Infrastruktur der Behörden haben. Das Vorhaben ist Teil der Bemühungen des Bundes, Verwaltungsleistungen medienbruchfrei und bundesweit einheitlich bereitzustellen.

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