Besoldung für Soldatinnen und Soldaten steigt
Das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) beschlossen.
Lineare Anhebungen in zwei Schritten
Mit dem BBVAnpÄndG 2021/2022 passt der Bund die Dienst- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020 an. Dementsprechend werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge
- zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
- zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent
linear angehoben.
Das Gesetz wird voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten und gilt dann rückwirkend ab dem 1. April 2021.