Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Besoldung für Soldatinnen und Soldaten steigt

Das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) beschlossen.

Lineare Anhebungen in zwei Schritten

Mit dem BBVAnpÄndG 2021/2022 passt der Bund die Dienst- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020 an. Dementsprechend werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge

  • zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
  • zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent


linear angehoben.

Das Gesetz wird voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten und gilt dann rückwirkend ab dem 1. April 2021. 

Ihre Vorteile

Kompetente Beratung durch
unseren Kundenservice

Versandkostenfreie
Bestellung ab 45 €

Kostenloser Praxistest
für Online-Dienste

Rechtssichere
Produkte

Zahlungsarten

Unser Kundenservice

Telefon: 0941 5684-0