Bayern: Landespflegegeld beantragen

Noch bis 31.Dezember können in Bayern Menschen mit Pflegebedarf für 2023 einen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Die 1.000 Euro Zuschuss vom Freistaat gibt es ab Pflegestufe 2.

Fünf Jahre nach der Einführung des bayerischen Landespflegegeldes ist das Interesse an dieser Unterstützung für Pflegebedürftige laut Bayerischen Gesundheitsministerium sehr groß. Mehr als zwei Millionen Anträge wurden bereits gestellt, teilt die neue Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach mit.

„Vor fünf Jahren wurde das Landespflegegeld eingeführt, um Pflegebedürftige in Bayern finanziell zu unterstützen. Die Nachfrage ist seitdem ungebrochen hoch. Für dieses Jahr haben wir kürzlich rund 430 Millionen Euro ausgezahlt. Damit haben wir die Marke von zwei Millionen Anträgen überschritten und seit der Einführung im Oktober 2018 rund 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt“, so Gerlach.

Die Ministerin betont: „Mit dem Landespflegegeld stärken wir das Selbstbestimmungsrecht und die gesellschaftliche Teilhabe von rund 500.000 Pflegebedürftigen im Freistaat, denen Pflegegrad 2 und höher zuerkannt worden ist.“

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf das Landespflegegeld haben Bürgerinnen und Bürger, deren Hauptwohnsitz in Bayern liegt und die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft worden sind. Sie können jedes Jahr eine Einmalzahlung von 1.000 Euro beantragen, die sie frei verwenden dürfen.

Prognosen des aktualisierten Pflegegutachtens Bayern 2050 zufolge könnte die Zahl der Pflegebedürftigen im Freistaat bis zum Jahr 2050 auf rund 850.000 bis zu 1,1 Millionen Menschen steigen. Im Dezember 2021 waren in Bayern 578.147 Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes.

Anträge für den Zeitraum 2022/2023 können noch bis 31. Dezember 2023 gestellt werden. Um die Frist zu wahren, ist es möglich, Anträge zunächst auch ohne die Einstufung der Pflegekasse zum Pflegegrad einzureichen. Diese kann dann nachgereicht werden. Weitere Informationen zum Bayerischen Landespflegegeld gibt es im Internet unter www.lfp.bayern.de oder unter www.landespflegegeld.bayern.de.

Quelle: Bayerisches Gesundheitsministerium, PM vom 12. November