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Bayerisches Polizeiaufgabengesetz ist beschlossen

Das Gesetz erlaubt der Polizei nun, früher einzugreifen. Bisher ist das Vorliegen einer konkreten Gefahr Voraussetzung für das Handeln der Polizeibeamten. Bei einer konkreten Gefahr rechnet man damit, dass ein bestimmter Schaden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit eintreten wird.

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen ist eine drohende Gefahr für polizeiliche Maßnahmen ausreichend. Diese liegt bereits dann vor, wenn sich aus einer Sachlage nach allgemeiner Lebenserfahrung konkrete Gefahren ergeben können; eine konkrete Gefahr ist zu diesem Zeitpunkt tatsächlich noch nicht erkennbar.

Insgesamt geht es hier um präventive Maßnahmen, sowohl bei der konkreten als auch bei der drohenden Gefahr. Es geht also um den Zeitpunkt, bevor es zu einer Straftat kommt. Im Rahmen der drohenden Gefahr darf die Polizei nach den neuen gesetzlichen Regelungen unter anderem auch Pakete und Briefe sicherstellen.

Polizeiliches Handeln berührt stets den Grundrechtsbereich der betroffenen Bürger. Kritiker bemängeln insbesondere, dass das neue PAG zu unbestimmt ist, wenn es um die Voraussetzungen geht, wann die Polizei in Grundrechte eingreifen darf.

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