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Antragslose Kindergeldzahlung wird möglich

Der Finanzausschuss des Bundestages hat die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen auf den Weg gebracht.

Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (21/5874) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. 

Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Änderung an dem Entwurf vorgenommen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. 

Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen. Die Neuregelung soll nur dann gelten, wenn das Kind einen inländischen Wohnsitz hat und mindestens ein Elternteil einer inländischen Erwerbstätigkeit nachgeht. Damit sollten ungerechtfertigte Auszahlungen verhindert werden. Entgegen der Empfehlung einiger Sachverständiger wurde die Bevorzugung der Mutter als Empfängerin des Kindergeldes nicht in das Gesetz aufgenommen. 

Quelle: PM Bundestag vom 9.7.26

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