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Bundesbesoldungsgesetz: Entwurf 2018/2019/2020 liegt vor

Konkret geht es dabei um die Anpassung der Bezüge:

  • zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent,
  • zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und
  • zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent.

Anpassung der Mehrarbeit

Zugleich erfolgen dreistufige Anpassungen in weiteren Gesetzen und Verordnungen zur Verbesserung der Bezüge. Die Mehrarbeitsvergütung steigt ebenso wie Erschwerniszulagenverordnung für Dienst an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen sowie die Soldatenvergütungsverordnung für Dienste, die länger als 12 Stunden dauern.

Besonderheit bei der Übertragung des Tarifergebnisses

Bei den Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst sind Tabellenwerte z. T. individuell angepasst worden. Eine Übertragung auf das besoldungsrechtliche System ist aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da eine solche Übertragung die relativen Abstände zwischen den  Besoldungsgruppen verändert und damit das Abstandsgebot verletzt.

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