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Urlaubsrecht: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Arbeitgeberwechsel: Urlaub geht nicht verloren

Wer den Arbeitgeber wechselt, verliert seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch grundsätzlich nicht. Allerdings kann der Urlaub für dasselbe Kalenderjahr nicht doppelt beansprucht werden. Bereits gewährte Urlaubstage werden auf den Anspruch beim neuen Arbeitgeber angerechnet. Deshalb stellt der bisherige Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung aus, damit der verbleibende Anspruch korrekt ermittelt werden kann. Gerade bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes spielt diese Bescheinigung eine wichtige Rolle.

Urlaub widerrufen – nur in Ausnahmefällen

Ist Urlaub einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber die Freistellung grundsätzlich nicht einseitig zurücknehmen. Beschäftigte dürfen sich auf die erteilte Genehmigung verlassen und ihre Urlaubsplanung entsprechend gestalten. Nur außergewöhnliche Umstände können im Einzelfall eine andere Bewertung rechtfertigen.

Urlaubsgeld ist nicht selbstverständlich

Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld werden häufig verwechselt. Während das Urlaubsentgelt gesetzlich vorgeschrieben ist und die Entgeltfortzahlung während des Erholungsurlaubs sichert, besteht auf Urlaubsgeld kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch. Es wird nur gezahlt, wenn dies tarifvertraglich, durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

Viele weitere Praxisfragen verständlich erläutert

Neben diesen häufig gestellten Fragen behandelt das Handbuch zahlreiche weitere Themen des Urlaubsrechts. Dazu gehören unter anderem die Berechnung des Urlaubsanspruchs, Urlaubsübertragung und Verfall, Krankheit während des Urlaubs, Urlaubsabgeltung, Sonderurlaub und weitere Freistellungsmöglichkeiten sowie die Besonderheiten des Urlaubsrechts nach TVöD und TV-L. Darüber hinaus werden Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten sowie spezielle Regelungen etwa für schwerbehinderte Menschen, Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit erläutert.



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Urlaubsrecht

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