Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sollen einerseits vertrauliche Beratungsbeziehungen schützen, sind andererseits aber verpflichtet, vor Gericht auszusagen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert nun eine gesetzliche Neuregelung, um dieses Dilemma aufzulösen.
Auslöser der aktuellen Debatte ist ein viel beachtetes Strafverfahren rund um das Fanprojekt des Karlsruher SC. Drei dort tätige Sozialarbeiter hatten sich geweigert, im Zusammenhang mit einem schweren Pyrotechnik-Vorfall im Stadion (2022) Aussagen zu möglichen Tatbeteiligten zu machen. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte sie zunächst wegen versuchter Strafvereitelung zu Geldstrafen. In der Berufung wurde das Verfahren gegen Auflagen eingestellt – verbunden mit dem Hinweis des Gerichts, dass solche Konflikte künftig klarer gesetzlich geregelt werden müssten.
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Soziale Arbeit
Der Hintergrund: Sozialarbeiter haben nach aktueller Rechtslage grundsätzlich kein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO). Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen – etwa in der Suchtberatung oder Schwangerschaftskonfliktberatung – dürfen sie Aussagen verweigern. Andere Berufsgruppen wie Anwälte, Ärzte oder Seelsorger sind hier deutlich besser geschützt.
Diese Situation führt zu einem Widerspruch: Zwar unterliegen Sozialarbeiter einer gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB), gleichzeitig können sie vor Gericht zur Aussage gezwungen werden. Für die Praxis bedeutet das ein erhebliches Problem, insbesondere in sensiblen Arbeitsfeldern mit vulnerablen Gruppen.
DAV fordert Erweiterung des Gesetzes
Der DAV plädiert deshalb dafür, den Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten zu erweitern. Konkret sollen staatlich anerkannte Fachkräfte der Sozialen Arbeit, die in anerkannten Einrichtungen oder bei öffentlichen Trägern tätig sind, künftig ein entsprechendes Recht erhalten.
Zur Begründung verweist der Verband auf die Professionalisierung des Berufsfeldes: Anders als noch in den 1970er Jahren verfüge die Soziale Arbeit heute über ein klar definiertes Berufsbild und hohe fachliche Standards. Eine verlässliche Vertrauensbasis sei zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Beratung – etwa in der Arbeit mit Jugendlichen, Gewaltbetroffenen oder marginalisierten Gruppen.
Unterstützung aus der Strafrechtswissenschaft
Auch aus der Rechtswissenschaft kommt Zustimmung. Der Frankfurter Strafrechtler Matthias Jahn bezeichnet die aktuelle Regelung als „inkonsistent“. Sie bilde moderne Arbeitsfelder wie Streetwork oder Fanprojekte nicht mehr angemessen ab. Fälle wie in Karlsruhe zeigten, dass die Praxis bislang oft nur durch Verfahrenseinstellungen entlastet werde.
Politik bislang zurückhaltend
Trotz der Kritik zeichnet sich derzeit keine schnelle gesetzliche Änderung ab. Die Bundesregierung hält bislang an der bestehenden Linie fest und sieht den Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten aus Gründen der Strafverfolgung bewusst eng begrenzt.
Allerdings dürfte das Thema politisch wieder auf die Agenda kommen: Neben dem DAV fordern auch die Grünen eine Reform – und wollen den Schutz sogar auf weitere Beratungsformen ausweiten.