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Datennutzung zu Forschungszwecken

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll dazu eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle entstehen. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen können ihre Daten künftig stärker nutzen, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebs- oder seltenen Erkrankungen, heißt es in dem Beschluss. Für die Datenfreigabe zu Forschungszwecken aus der Elektronischen Patientenakte gilt ebenso wie bei der elektronischen Patientenakte ein Widerspruchsverfahren.

E-Rezept und E-Akte

Mit dem e-Rezept können Patientinnen und Patienten verschreibungspflichtige Medikamente bereits seit Januar 2024 papierlos erhalten. Ab 2025 soll die elektronische Patientenakte - ePA - grundsätzlich für alle gesetzlichen Versicherten eingerichtet werden. Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen oder Behandlungen gespeichert werden. Dies soll den Bürokratieaufwand mindern und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden.

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