Waffenrecht: Hunderte Rechtsextremisten und Reichsbürger verlieren waffenrechtliche Erlaubnisse
Waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder zurückgegeben
Im Jahr 2024 verloren 157 Rechtsextremisten und 191 sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse oder gaben diese im Zusammenhang mit behördlichen Maßnahmen freiwillig zurück. Hinzu kamen zwölf Personen aus dem Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates.
Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, über die der Bundestag am 26. August 2026 berichtete.
Mehr als 4.000 Schusswaffen registriert
Ende 2024 verfügten weiterhin 1.120 Rechtsextremisten, 357 Reichsbürger und Selbstverwalter sowie 37 Personen aus dem Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates über waffenrechtliche Erlaubnisse.
Diesen Personengruppen waren laut Nationalem Waffenregister 4.052 erlaubnispflichtige Schusswaffen zugeordnet.
Zuverlässigkeitsprüfung durch Waffenbehörden
Für die zuständigen Waffenbehörden sind bei entsprechenden Erkenntnissen insbesondere die Zuverlässigkeitsanforderungen nach § 5 Waffengesetz (WaffG) maßgeblich. Liegen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vor, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis weiterhin erfüllt sind.
Die Bundesregierung unterscheidet in ihrer Statistik zwischen behördlich entzogenen Erlaubnissen und freiwilligen Rückgaben im Zusammenhang mit behördlichen Maßnahmen. Für 2025 lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch keine entsprechenden Zahlen vor.