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Urlaubsübertragung ins Jahr 2027: Diese Fristen gelten im öffentlichen Dienst

Urlaubsübertragung ins Jahr 2027: Diese Fristen gelten im öffentlichen Dienst

Resturlaub aus 2026 kann unter bestimmten Voraussetzungen ins Folgejahr übertragen werden. Dabei sind tarifliche Fristen und Hinweispflichten zu beachten.

Wann ist eine Urlaubsübertragung möglich?

Grundsätzlich müssen Beschäftigte ihren Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung ins Jahr 2027 ist nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) insbesondere dann zulässig, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe entgegenstehen. Dazu zählen beispielsweise personelle Engpässe in Behörden oder eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, erfolgt die Übertragung automatisch. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Welche Fristen gelten nach TVöD?

Nach § 26 Abs. 2 TVöD muss übertragener Urlaub grundsätzlich bis zum 31. März 2027 angetreten werden. Ist dies wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus dienstlichen beziehungsweise betrieblichen Gründen nicht möglich, verlängert sich die tarifliche Frist bis zum 31. Mai 2027.

Abweichende, günstigere Übertragungsregelungen können gelten. Für Beamtinnen und Beamte sind die jeweiligen beamtenrechtlichen Vorschriften maßgeblich.

Arbeitgeber müssen auf Urlaubsverfall hinweisen

Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch zum Jahresende. Arbeitgeber müssen Beschäftigte rechtzeitig und individuell über bestehende Ansprüche und drohende Verfallsfristen informieren.

Für Personalstellen bedeutet dies, offene Urlaubsansprüche zu prüfen und entsprechende Hinweise nachweisbar zu dokumentieren.

Sonderregelungen bei längerer Krankheit

Bei andauernder Arbeitsunfähigkeit bleibt der gesetzliche Mindesturlaub grundsätzlich bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erhalten. Der konkrete Verfall hängt unter anderem vom Krankheitsverlauf und den erfüllten Hinweispflichten ab. Für tariflichen Mehrurlaub sowie bei Mutterschutz und Elternzeit gelten besondere Regelungen.


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