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Tarifrunde 2019 für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern

Neben einer linearen Gehaltserhöhung um fünf Prozent und der tarifvertraglichen Gleichstellung der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst verlangt der Marburger Bund eine Reform der tarifvertraglichen Regelungen zum Bereitschaftsdienst, um die Arbeitsbedingungen substanziell zu verbessern.

Nach den Vorstellungen der Ärztegewerkschaft soll die Anordnung von Bereitschaftsdiensten im Rahmen der objektiven Arbeitszeiterfassung nur unter der weiteren Voraussetzung zulässig sein, dass diese automatisiert, manipulationsfrei und durch vom Marburger Bund lizensierte Systeme erfolgt. Die Anordnung von Bereitschaftsdiensten soll darüber hinaus mit weiteren Bedingungen verbunden werden: zwei freie Wochenenden innerhalb eines Kalendermonats, verlässliche Dienstplangestaltung und eine Begrenzung der Anzahl der Dienste.

Dr. Dirk Tenzer, Verhandlungsführer der VKA, möchte jede weitere Einschränkung dringend vermeiden, denn ohne Bereitschaftsdienste sei die flächendeckende gesundheitliche Versorgung der Menschen rund um die Uhr nicht mehr gewährleistet. Der Bereitschaftsdienst sei ein elementarer Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Er betonte auch, dass die Finanzsituation der Krankenhäuser nach wie vor äußerst angespannt sei und ein Überleben wirtschaftlich schwächerer Krankenhäuser ermöglicht werden müsse.

Die Verhandlungen werden am 20./21. Februar 2019 in Berlin fortgesetzt.

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