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Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: Bundesbeauftragte fordert flächendeckende Schutzkonzepte und bessere Hilfen

Die Zahl der polizeilich registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs bleibt hoch. Zugleich bestehen erhebliche Defizite bei Prävention, Unterstützung und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Das geht aus dem ersten Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) hervor, der am 13. Oktober 2026 veröffentlicht wurde. Der Bericht „Status quo und politische Handlungsbedarfe“ analysiert die bestehenden Strukturen und formuliert zentrale Handlungsbedarfe für Bund, Länder und Kommunen.

Hohe Fallzahlen und zunehmende digitale Risiken

Nach den im Bericht ausgewiesenen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 17.126 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs registriert. Das entspricht einem Anstieg von 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die registrierten Fälle im Bereich jugendpornografischer Inhalte nahmen deutlich zu. Die tatsächliche Verbreitung sexualisierter Gewalt dürfte über die polizeilich erfassten Fälle hinausgehen, da von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen ist.

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Bericht der digitalen sexualisierten Gewalt. Digitale Kommunikationsräume erleichtern es Tätern, Kontakt zu Minderjährigen aufzubauen, sie zu manipulieren und sexuell auszubeuten. Hinzu kommen neue Herausforderungen durch künstliche Intelligenz und die Verbreitung digitaler Darstellungen sexualisierter Gewalt.

Die UBSKM sieht deshalb Handlungsbedarf sowohl bei der Verantwortung digitaler Plattformen als auch bei Strafverfolgung, Prävention und Unterstützungsangeboten. Gefordert werden unter anderem wirksamere Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger im Netz, verbindlichere Vorgaben zur Altersüberprüfung und bessere Möglichkeiten, Missbrauchsdarstellungen aufzuspüren und zu entfernen.

Schutzkonzepte müssen flächendeckend umgesetzt werden

Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf institutioneller Prävention. Schutzkonzepte sollen sicherstellen, dass der Schutz von Kindern nicht vom persönlichen Engagement einzelner Beschäftigter abhängt, sondern dauerhaft in den Strukturen einer Einrichtung verankert ist.

Die Bundesbeauftragte fordert, Schutzkonzepte flächendeckend in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche umzusetzen. Dies soll den gemeinnützigen und kommerziellen Bereich gleichermaßen umfassen. Auch digitale Formen sexualisierter Gewalt müssen verbindlich berücksichtigt werden.

Zu wirksamen Schutzkonzepten gehören insbesondere:

  • regelmäßige Risiko- und Potenzialanalysen,
  • klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Verhaltensregeln,
  • qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung,
  • altersgerechte Information und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,
  • verlässliche Beschwerde- und Interventionsverfahren.

Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollen transparente Prüfstandards entwickeln. Zudem benötigen Einrichtungen fachliche Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Schutzkonzepte. Dafür fordert der Bericht eine gesicherte Finanzierung entsprechender Unterstützungsstrukturen.

Kinder- und Jugendhilfe benötigt verlässliche Ressourcen

Die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII ist ein zentrales staatliches Hilfesystem für betroffene Minderjährige. Ihre Aufgaben reichen von Beratung und Unterstützung bis zu Maßnahmen bei akuter Kindeswohlgefährdung. In vielen Regionen erschweren jedoch fehlende finanzielle und personelle Ressourcen einen wirksamen Schutz.

Der Bericht unterstreicht die Bedeutung spezialisierter Fachberatungsstellen und interdisziplinärer Hilfen. Betroffene benötigen nicht nur Schutz vor weiterer Gewalt, sondern auch Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen. Dazu gehören psychologische und medizinische Hilfen, rechtliche Beratung sowie die Koordination mit der Kinder- und Jugendhilfe.

Niedrigschwellige digitale Beratungsangebote gewinnen insbesondere für jüngere Menschen an Bedeutung. Sie können den Zugang zu Hilfe erleichtern, ersetzen aber nicht die notwendigen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen vor Ort.

Der Bericht fordert deshalb den flächendeckenden Ausbau und die nachhaltige Finanzierung spezialisierter Beratungsangebote. Außerdem soll der Bund die Weiterführung eines niedrigschwelligen Ergänzenden Hilfesystems gesetzlich absichern. Länder und Kommunen sollen sicherstellen, dass Betroffene geeignete Beratungsangebote erhalten und Fälle sexuellen Missbrauchs in Schulen und Kindertageseinrichtungen künftig unverzüglich den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gemeldet werden.

Kindgerechte Justiz und bessere Qualifizierung

Auch bei der Intervention und strafrechtlichen Aufarbeitung sieht der Bericht Defizite. Eine kindgerechte Justiz, die die Rechte und besonderen Bedürfnisse betroffener Minderjähriger berücksichtigt, ist bislang nicht flächendeckend gewährleistet. Der Umsetzungsstand unterscheidet sich zwischen den Ländern und hängt teilweise vom Engagement einzelner Fachkräfte ab.

Kinder und Jugendliche müssen während eines Verfahrens altersgerecht informiert, angehört und unterstützt werden. Dafür sind entsprechend qualifizierte Fachkräfte erforderlich. Der Bericht fordert deshalb, den Kompetenzbereich „Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt“ verbindlich in den staatlich anerkannten Studiengängen der Sozialen Arbeit und in der Lehrkräftebildung zu verankern.

Beschäftigte der Jugendämter und Ermittlungsbehörden sollen zudem zu sexueller Ausbeutung und zum Handel mit Minderjährigen fortgebildet werden. Darüber hinaus spricht sich die UBSKM für eine Reform des § 177 StGB nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ aus. Sexuelle Handlungen sollen demnach die freiwillige Zustimmung aller Beteiligten voraussetzen.

Aufarbeitung und Entschädigung bleiben problematisch

Die systematische Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist nach Einschätzung der Bundesbeauftragten eine wichtige Voraussetzung für wirksame Prävention. Sie ermöglicht es, institutionelle Versäumnisse und strukturelle Risiken zu erkennen und daraus Konsequenzen zu ziehen.

Allerdings bestehen auch hier erhebliche Lücken. In fast allen Ländern fehlt es an einer systematischen landesweiten Aufarbeitung. Unabhängige Aufarbeitungsstrukturen und eine institutionalisierte Beteiligung Betroffener sind nur begrenzt vorhanden. Der Bericht fordert deshalb verbindliche politische Zuständigkeiten, unabhängige Aufarbeitungsstrukturen und eine strukturierte Beteiligung Betroffener.

Der Betroffenenrat weist zudem auf Defizite bei Entschädigungsleistungen für Menschen hin, die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit oder Jugend erlebt haben. Insbesondere der Zugang zu niedrigschwelligen Unterstützungs- und Entschädigungsleistungen bleibt problematisch. Die Weiterführung des Ergänzenden Hilfesystems soll daher gesetzlich abgesichert werden.

Auch die Forschung soll ausgebaut werden. Unter anderem fehlen belastbare Erkenntnisse über den Verlauf von Strafverfahren wegen sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige. Da polizeiliche Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik bislang nicht miteinander verknüpft werden, lässt sich nicht systematisch nachvollziehen, an welchen Stellen Verfahren eingestellt werden oder zu einer Verurteilung führen.

Bund, Länder und Kommunen müssen enger zusammenarbeiten

Der Bericht macht deutlich, dass Kinderschutz eine ressort- und ebenenübergreifende Aufgabe ist. Zwar wurden in den vergangenen Jahren gesetzliche Grundlagen, koordinierende Gremien und spezialisierte Fachstrukturen geschaffen. Die Umsetzung bleibt jedoch uneinheitlich.

Auf Landesebene fehlen teilweise klare politische Zuständigkeiten und dauerhafte Koordinierungsstrukturen. Kommunen benötigen ausreichende Ressourcen und verlässliche Netzwerke, in denen Jugendhilfe, Schulen, Gesundheitswesen, Beratungsstellen, Vereine und weitere Akteure zusammenarbeiten.

Zu den zentralen politischen Forderungen zählen deshalb:

  • verbindliche und flächendeckende Schutzkonzepte mit transparenten Qualitätsstandards,
  • der Ausbau und die nachhaltige Finanzierung spezialisierter Beratungs- und Unterstützungsangebote,
  • eine bessere Qualifizierung von Fachkräften in Sozialer Arbeit, Bildung und Jugendhilfe,
  • unabhängige Aufarbeitungsstrukturen und verbindliche Beteiligung Betroffener,
  • eine stärkere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen,
  • wirksamere Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im digitalen Raum.

Quelle:  Erster Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen – Status quo und politische Handlungsbedarfe

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