Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Mehr Barrierefreiheit geplant

Gesetzentwurf soll Barrieren im öffentlichen Bereich abbauen und Anreize für mehr Zugänglichkeit in der Privatwirtschaft schaffen.

Barrierefreiheit als Voraussetzung für Teilhabe

In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. Dennoch bestehen im Alltag weiterhin zahlreiche Hindernisse – etwa beim Zugang zu Gebäuden, im öffentlichen Verkehr oder bei Verwaltungsverfahren. Für Betroffene ist Barrierefreiheit eine zentrale Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen profitieren von barrierefreien Angeboten.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Ziel ist es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich auszubauen und zugleich Impulse für mehr Zugänglichkeit in der Privatwirtschaft zu setzen.

„Angemessene Vorkehrungen“ als zentrales Instrument

Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“. Private Anbieter sollen im Einzelfall durch einfache und praktikable Lösungen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu ihren Angeboten erhalten. Beispiele sind mobile Rampen an Geschäftseingängen oder Unterstützung beim Zugang zu Informationen.

Wird eine solche Maßnahme verweigert, können Betroffene ein kostenloses Schlichtungsverfahren anstoßen. Bleibt dieses ohne Ergebnis, besteht die Möglichkeit einer Klage auf Beseitigung oder Unterlassung; gegenüber öffentlichen Stellen kann unter Umständen auch Schadensersatz verlangt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Maßnahme für das Unternehmen keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Weitere Maßnahmen im öffentlichen Bereich

Der Gesetzentwurf sieht außerdem mehrere Änderungen im öffentlichen Sektor vor. So sollen öffentlich zugängliche Gebäudeteile von Bestandsbauten des Bundes bis spätestens 2045 barrierefrei umgebaut werden. Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache vorgesehen, das Bundesministerien und nachgeordnete Behörden beraten soll.

Auch Verwaltungsverfahren sollen künftig stärker barrierefrei ausgestaltet werden. Dazu gehört insbesondere, dass Anträge und andere relevante Dokumente barrierefrei zugänglich sind.

Kritik von Verbänden und Initiativen

Verbände und zivilgesellschaftliche Initiativen sehen den Entwurf teilweise kritisch. Bemängelt werden unter anderem begrenzte Sanktions- und Klagemöglichkeiten, die den Zugang zu rechtlicher Durchsetzung erschweren könnten.

Kritik richtet sich zudem gegen Regelungen im Entwurf, nach denen bauliche Veränderungen oder Anpassungen von Dienstleistungen für private Unternehmen grundsätzlich als unverhältnismäßige Belastung gelten können. Einige Organisationen befürchten daher, dass strukturelle Barrieren in der Praxis weiterhin bestehen bleiben könnten.