Neue Begutachtungs-Richtlinien veröffentlicht

Der GKV-Spitzenverband hat gestern Abend (12.07.) die neuen „Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi)“ veröffentlicht.

Mit den neuen Begutachtungs-Richtlinien werden die ab 1. Januar 2017 geltenden gesetzlichen Vorgaben in § 15 i.V.m. den Anlagen 1 und 2 des SGB XI zum neuen Begutachtungsverfahren (Neues Begutachtungsassessement, NBA) ausgestaltet. Sie sind künftig die verbindliche Maßgabe für die Begutachtung nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.

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