Bundeswehr untersagt spontane Social-Media-Beiträge aus Kasernen

In militärischen Liegenschaften der Bundeswehr gilt seit Ende Februar ein umfassendes Film- und Fotografierverbot. Verteidigungsminister Boris Pistorius begründet den Schritt mit Sicherheitsrisiken durch mögliche Auswertung von Bildmaterial durch fremde Nachrichtendienste.

Die Regelung beendet zugleich eine Social-Media-Strategie, die seit 2019 gezielt Einblicke in den Dienstalltag von Soldatinnen und Soldaten ermöglichen sollte.

Seit Ende Februar dürfen Soldatinnen und Soldaten innerhalb von Kasernen sowie auf Schiffen der Marine grundsätzlich keine Fotos oder Videos mehr aufnehmen. Beiträge für Plattformen wie TikTok oder Instagram sind damit ohne vorherige Genehmigung nicht mehr möglich. Verstöße gegen die Vorgaben können disziplinarische Maßnahmen oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Genehmigungen können weiterhin über Vorgesetzte beantragt werden, spontane Veröffentlichungen aus dem Dienstalltag sind jedoch ausgeschlossen.

Sicherheitsbedenken als Begründung

Das Verteidigungsministerium führt Sicherheitsaspekte als zentralen Grund für die neue Regelung an. Bild- und Videomaterial aus sozialen Netzwerken könne von gegnerischen Nachrichtendiensten systematisch ausgewertet werden. Aufnahmen aus militärischen Bereichen könnten Rückschlüsse auf Ausrüstung, Verfahren oder Abläufe zulassen. Ziel der Maßnahme sei daher der Schutz sensibler Informationen.

Bereits zuvor existierten Vorschriften, die das Veröffentlichen sicherheitsrelevanter Inhalte untersagten. Das neue Verbot geht jedoch darüber hinaus, da es das Filmen und Fotografieren innerhalb militärischer Bereiche grundsätzlich einschränkt.

Abkehr von der Social-Media-Strategie von 2019

Die Entscheidung markiert einen deutlichen Kurswechsel gegenüber der Kommunikationsstrategie aus dem Jahr 2019. Damals hatte das Verteidigungsministerium unter der damaligen Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer Soldatinnen und Soldaten ausdrücklich ermutigt, ihren Alltag über soziale Netzwerke zu zeigen. Authentische Einblicke sollten insbesondere jüngere Zielgruppen erreichen und Interesse am Dienst in den Streitkräften wecken.

Mit der aktuellen Regelung wird dieser Ansatz faktisch beendet. Beiträge bleiben grundsätzlich möglich, müssen jedoch vor der Veröffentlichung genehmigt werden. Die Kommunikation verschiebt sich damit stärker in Richtung kontrollierter Inhalte.

Unterschiedliche Auswirkungen für bekannte Social-Media-Akteure

Nicht alle in sozialen Netzwerken aktiven Angehörigen der Bundeswehr sind gleichermaßen betroffen. Einzelne Soldaten mit größeren Reichweiten arbeiten bereits seit längerer Zeit mit freigegebenem Bildmaterial. Ein Beispiel ist der Panzerkommandant Joshua Krebs, der unter dem Namen „CinematicSergeant“ auf TikTok mehrere hunderttausend Follower erreicht. Seine Beiträge werden nach eigenen Angaben seit Jahren vor Veröffentlichung geprüft und freigegeben.

Für solche Formate ändert sich durch die neue Regelung wenig, während spontane Beiträge aus dem Alltag für die Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten künftig kaum noch möglich sind.

Quelle: https://www.business-punk.com/business/pistorius-dreht-tiktok-soldaten-den-selfie-saft-ab/