Bundesrat billigt KRITIS-Dachgesetz

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist der Weg für das KRITIS-Dachgesetz frei. Die Regelung soll die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen in Deutschland erhöhen und europäische Vorgaben umsetzen. Zugleich äußerten die Länder in einer begleitenden Entschließung deutliche Kritik an einzelnen Bestimmungen.

Das Gesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen hat am 06.03.2026 die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Ziel der Regelung ist es, den physischen Schutz zentraler Infrastrukturen zu verbessern und verbindliche Vorgaben für Betreiber besonders wichtiger Einrichtungen festzulegen. Grundlage dafür sind unter anderem europäische Anforderungen zur Sicherung kritischer Dienstleistungen.

Kritik der Länder an Schwellenwerten und Umsetzung

Trotz der Zustimmung machten die Länder in einer Entschließung deutlich, dass sie einzelne Aspekte des Gesetzes für unzureichend halten. Besonders kritisch sehen sie den festgelegten Schwellenwert zur Einstufung als kritische Infrastruktur. Nach Auffassung der Länder hätte dieser auf Einrichtungen abgesenkt werden sollen, die mindestens 150.000 Einwohnerinnen und Einwohner versorgen.

Da der im Gesetz vorgesehene Maßstab weiterhin bei 500.000 versorgten Personen liegt, könnten nach Einschätzung der Länder zahlreiche wichtige Einrichtungen, insbesondere in ländlichen Regionen, außerhalb des Anwendungsbereichs bleiben.

Darüber hinaus sehen die Länder Unklarheiten bei der sogenannten Öffnungsklausel. Diese erlaubt es ihnen grundsätzlich, zusätzliche Anlagen als kritisch einzustufen. Gerade im Energiebereich könnte dies nach Einschätzung des Bundesrates jedoch zu praktischen Schwierigkeiten führen. Strom- und Gasnetze funktionieren als überregionale Verbundsysteme, deren Stabilität nicht an Landesgrenzen gebunden ist.

Streitpunkt Resilienzprüfung bei Eisenbahnen

Weitere Kritik richtet sich auf die geplante Zuständigkeitsverteilung bei der Resilienzprüfung von Eisenbahninfrastrukturen. Für Bahnstrecken, die nicht dem Bund gehören, sollen nach dem Gesetz die Länder verantwortlich sein. In anderen Fällen liegt diese Aufgabe beim Eisenbahn-Bundesamt.

Der Bundesrat befürchtet dadurch zusätzliche bürokratische Abläufe. Zudem entstünden den Ländern durch die Prüfungen zusätzliche Kosten und ein erhöhter Personalbedarf, ohne dass bislang ein finanzieller Ausgleich vorgesehen ist. Aus Sicht der Länder sollte die Zuständigkeit deshalb vollständig beim Eisenbahn-Bundesamt liegen.

Vorgaben für Betreiber kritischer Anlagen

Das KRITIS-Dachgesetz richtet sich an Unternehmen in zehn besonders wichtigen Sektoren, darunter Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit sowie Transport und Verkehr. Betreiber entsprechender Anlagen werden verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der physischen Sicherheit ihrer Einrichtungen zu treffen.

Welche Einrichtungen als kritisch gelten, soll eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern konkret festlegen. Grundsätzlich betrifft dies Anlagen, deren Dienstleistungen für die Versorgung der Bevölkerung oder die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft unverzichtbar sind.

Für die einzelnen kritischen Dienstleistungen sollen staatliche Stellen Risikoanalysen erstellen. Diese Analysen bilden die Grundlage für regelmäßige Risikobewertungen sowie für Resilienzpläne der Betreiber. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, sicherheitsrelevante Vorfälle zu melden.

Mindestanforderungen statt detaillierter Vorgaben

Das Gesetz formuliert sektorübergreifende Mindestanforderungen. Dazu gehören unter anderem Notfallmaßnahmen, Vorkehrungen zur Sicherung der Betriebsfähigkeit sowie ein verstärkter Schutz der Anlagen.

Konkrete technische oder organisatorische Maßnahmen schreibt das Gesetz jedoch nicht vor. Betreiber sollen vielmehr eigenständig geeignete und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen entwickeln. Nach Darstellung der Bundesregierung ist dies notwendig, weil sich Risiken je nach Branche und Standort deutlich unterscheiden können. So erfordern etwa Einrichtungen in Hochwassergebieten andere Schutzkonzepte als Anlagen in anderen Regionen, während Krankenhäuser andere Sicherheitsanforderungen haben als Energieinfrastrukturen.

Inkrafttreten nach Verkündung

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Nach Ausfertigung und Verkündung kann das Gesetz in Kraft treten. Die meisten Regelungen gelten bereits ab dem Tag nach der Veröffentlichung.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1062/1062-pk.html#top-2