Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Das Bundeskabinett hat am 25.2.2026 den Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität verabschiedet. Er wurde vom Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium gemeinsam erarbeitet.
Der Gemeinsame Aktionsplan enthält wichtige Maßnahmen, um Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität noch konsequenter zu bekämpfen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen dafür nun die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Zoll und Bundeskriminalamt werden zudem technisch und personell gestärkt.
Kernpunkte des Gemeinsamen Aktionsplans sind:
Verbesserung des Informationsaustauschs der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes und Schaffung weiterer Analysebefugnisse?– etwa für die automatisierte Datenanalyse und für den biometrischen Internetabgleich
Gezielte Finanzermittlungen nach dem „follow the money“-Ansatz sowie neue Möglichkeiten zur Einziehung bzw. Sicherstellung von verdächtigen Vermögenswerten
Stärkung der Geldwäscheermittlungen?– etwa durch Schaffung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums von Bundeskriminalamt und Zoll sowie eines Ermittlungszentrums Geldwäsche beim Zoll
Fokus auf die ganzheitliche Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität?– etwa durch die Schaffung eines gemeinsamen Analyse- und Auswertezentrums „Rauschgift“ von Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt sowie darauf aufbauend einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift
Bessere personelle Ausstattung von Sicherheitsbehörden und Justiz
Steuerhinterziehung und organisierte Kriminalität (OK) sind zunehmend miteinander verknüpft, wobei kriminelle Netzwerke und Clans durch bandenmäßige Steuerdelikte, wie Umsatzsteuerbetrug (z.B. innergemeinschaftliche Anschlusslieferungen (Verfahren 42)), jährliche Schäden in Milliardenhöhe verursachen. Organisierte Kriminalität wird als eine der größten Bedrohungen für die innere Sicherheit eingestuft.
Richterbund alarmiert
Nach Angaben des Deutschen Richterbunds haben die unerledigten Strafverfahren in Deutschland eine Rekordzahl erreicht. Im Jahr 2025 wurden bundesweit rund 5,5 Millionen neue Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften registriert. Diese Zahl bewegt sich bereits im dritten Jahr in Folge auf einem konstant hohen Niveau. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Eingang neuer Verfahren, sondern die wachsende Differenz zwischen Eingängen und Erledigungen.
Während Ende 2020 noch etwa 700.000 Strafverfahren unerledigt waren, ist dieser Bestand bis Ende 2025 auf über eine Million angewachsen. Das entspricht einem Anstieg von rund 50 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Die Überlastung der Strafjustiz hat unmittelbare rechtsstaatliche Konsequenzen. Besonders kritisch ist die Situation im Bereich der Untersuchungshaft. Nach deutschem Recht unterliegt die Untersuchungshaft dem Beschleunigungsgrundsatz. Verfahren müssen mit besonderer Priorität geführt werden, um unverhältnismäßige Freiheitsentziehungen zu vermeiden. Wird dieser Grundsatz verletzt, droht die Aufhebung der Untersuchungshaft – unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs.
Schutz der finanziellen Interessen der EU
Die Europäische Staatsanwaltschaft prüft immer mehr Betrugsfälle mit immer höheren geschätzten Schäden. Für die kommenden Jahre sieht sie keine Besserung. Im Zentrum stehen Zoll- und Mehrwertsteuerbetrug. Von den rund 3.600 Fällen mit einem Gesamtschaden von gut 67 Milliarden Euro wurden demnach 361 in Deutschland untersucht, mit einem geschätzten Schaden von knapp 5,8 Milliarden Euro. Der Großteil des Schadens, sowohl in Deutschland als auch insgesamt, sei auf Zoll- und Mehrwertsteuerbetrug zurückzuführen. Die EUStA (auf Englisch: European Public Prosecutor's Office - Eppo) ist verantwortlich für die Verfolgung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU und nahm im Juni 2021 ihre Arbeit auf. Aktuell nehmen 24 EU-Länder daran teil. Chefanklägerin Laura Kövesi zeigte sich zufrieden mit den Errungenschaften. Sie soll nach siebenjähriger Amtszeit im Oktober durch ihren bisherigen Stellvertreter den Deutschen Andres Ritter abgelöst werden.
Quelle: Pressemitteilung der EuStA/EPPO
Zusammengestellt von den Autoren des Werks "Steuerstrafrecht" Dr. Thomas Möller und Dr. Alexander Retemeyer