Beihilferecht 2026: Neue Pflegeleistungen und schnellere Bearbeitung von Anträgen

Bundestag und Innenministerium haben mehrere Änderungen im Beihilferecht beschlossen. Sie betreffen Pflegeleistungen, Heilmittel und Verwaltungsverfahren.

Anpassungen bei Pflegeleistungen

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat der Bundestag Ende 2025 neue Leistungen im Pflegebereich eingeführt. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat dazu Übergangsregelungen für die Bundesbeihilfeverordnung bekanntgegeben.

Neu ist unter anderem die Leistungsform „pflegerische Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen“. Außerdem können Leistungen der häuslichen Pflege künftig bis zu acht Wochen weitergewährt werden, wenn sie etwa durch einen Krankenhausaufenthalt oder eine Rehabilitationsmaßnahme unterbrochen werden.

Durch Änderungen im Pflegeversicherungsrecht gelten zudem neue Vorgaben für Beratungsbesuche von Pflegegeldempfängern sowie für digitale Pflegeanwendungen.

Vereinfachte Verfahren bei Beihilfeanträgen

Eine weitere Neuerung betrifft die Bearbeitung von Beihilfeanträgen. Entscheidet die zuständige Stelle künftig nicht innerhalb von vier Wochen über einen Antrag, gilt dieser grundsätzlich als bewilligt. Diese Regelung ist zunächst bis Ende 2029 befristet. Zudem können Behörden automatisierte Risikomanagementsysteme einsetzen, um die Prüfung von Belegen zu beschleunigen.

Höhere Höchstsätze und aktualisierte Kurorteliste

Das BMI hat außerdem zahlreiche beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel – etwa für Krankengymnastik, Massagen oder Bewegungsübungen – angehoben. Die neuen Werte gelten für Aufwendungen seit dem 1. Februar 2026.

Darüber hinaus wurde das Verzeichnis der anerkannten Heilbäder und Kurorte aktualisiert. Änderungen betreffen mehrere Kurorte in Niedersachsen.