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Fürsorgepflicht des Staates
seiner engeren Begriffsdefinition umfasst das System der sozialen Si-
cherung „die Summe aller Einrichtungen und Maßnahmen, die das
Ziel haben, die Bürger gegen die Risiken zu schützen, die verbunden
sind mit dem vorübergehenden oder andauernden, durch Krank-
heit, Unfall, Alter oder Arbeitslosigkeit bedingten Verlust von Ar-
beitseinkommen, mit dem Tod des Ernährers (Ehepartner oder El-
tern) und mit den unplanmäßigen Ausgaben im Falle von Krankheit,
Mutterschaft, Unfall oder Tod.“
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Die fünf Säulen der sozialen Sicherung
Unter dem System der sozialen Sicherung werden die Bausteine ver-
standen, die unter dem Begriff Sozialversicherung zusammengefasst
sind. Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht im engeren
Sinne aus den fünf Säulen:
Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Pflegeversicherung
Darüber hinaus zählen zu diesem System die Kriegsopferversorgung,
die Sozialhilfe und weitere Sozialleistungen z. B. in Form von Ausbil-
dungsfördermaßnahmen und Unterstützungsleistungen in der Fa-
milienpolitik.
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Diese Leistungen sollen gewährleisten, dass in einer lebenswerten
Gesellschaft alle am gesellschaftlichen und politischen Leben teilha-
ben können und Menschen füreinander einstehen. Dabei sind die
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eines der vorran-
gigen Ziele der Bemühungen und eine ständige gesellschaftliche
Aufgabe. Soziale Sicherung im weiteren Sinne bedeutet auch, dem
Einzelnen in Notlagen zu helfen, wenn er aus eigener Kraft nicht
mehr dazu in der Lage ist, und darüber hinaus durch langfristig an-
gelegte Maßnahmen weiteren Notlagen vorzubeugen.
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6
Althammer, J./Lambert, H.: Lehrbuch der Sozialpolitik. Springer Verlag, Berlin, 2004,
S. 235 ff.
7
Vgl. Deutsche Sozialversicherung: Sparten der Sozialversicherung, 2010
8
Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Soziale Sicherung, 2010