Wie hoch sind die Anwaltskosten?
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In diesem Beispiel kann mit folgenden Kosten gerechnet werden,
wobei von einer mittleren Kostenberechnung der Gerichte aus-
gegangen wird:
Streitwert
Betrag
Scheidungssache
(3 × 2000 EUR des Ehemannes =)
6000 EUR
Sorgerecht
900 EUR
Umgangsrecht
900 EUR
Kindesunterhalt
5544 EUR
Ehegattenunterhalt
7920 EUR
Versorgungsausgleich
1000 EUR
Gesamtstreitwert
22264 EUR
Die Gerichtskosten liegen in diesem Fall bei 742 Euro, die Kosten
eines Anwalts bei 2368,10 Euro, ohne Anrechnung außergericht-
licher Tätigkeit.
Bei dem zweiten Beispiel ist noch Folgendes zu bedenken: Die
Ehefrau, die selbst nicht verdient und von den für sie errechneten
Unterhaltsbeträgen sowieso schon in der Nähe des Existenzmini-
mums leben muss, braucht keine Anwaltskosten zu bezahlen. Der
Anwalt der Frau wird nämlich Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Das bedeutet, dass zumindest für die Ehefrau überhaupt keine
Anwaltsgebühren anfallen, sondern dass diese von der Staatskasse
übernommen werden.
Auch für den Ehemann wird der Anwalt einen Verfahrenskosten-
hilfeantrag stellen, die Kosten des Ehemannes werden ebenfalls
vom Staat aufgebracht. Wenn der Ehemann so viel verdient, dass
er auf keinen Fall Verfahrenskostenhilfe beanspruchen kann, muss
er seine eigenen Anwalts- und Gerichtskosten selbst übernehmen.
Für den Fall, dass er überdurchschnittlich verdient, ist zu prüfen,
ob er nicht gegebenenfalls auch die Anwalts- und Gerichtskosten
für seine Frau übernehmen muss.