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Wie hoch sind die Anwaltskosten?

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In diesem Beispiel kann mit folgenden Kosten gerechnet werden,

wobei von einer mittleren Kostenberechnung der Gerichte aus-

gegangen wird:

Streitwert

Betrag

Scheidungssache

(3 × 2000 EUR des Ehemannes =)

6000 EUR

Sorgerecht

900 EUR

Umgangsrecht

900 EUR

Kindesunterhalt

5544 EUR

Ehegattenunterhalt

7920 EUR

Versorgungsausgleich

1000 EUR

Gesamtstreitwert

22264 EUR

Die Gerichtskosten liegen in diesem Fall bei 742 Euro, die Kosten

eines Anwalts bei 2368,10 Euro, ohne Anrechnung außergericht-

licher Tätigkeit.

Bei dem zweiten Beispiel ist noch Folgendes zu bedenken: Die

Ehefrau, die selbst nicht verdient und von den für sie errechneten

Unterhaltsbeträgen sowieso schon in der Nähe des Existenzmini-

mums leben muss, braucht keine Anwaltskosten zu bezahlen. Der

Anwalt der Frau wird nämlich Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Das bedeutet, dass zumindest für die Ehefrau überhaupt keine

Anwaltsgebühren anfallen, sondern dass diese von der Staatskasse

übernommen werden.

Auch für den Ehemann wird der Anwalt einen Verfahrenskosten-

hilfeantrag stellen, die Kosten des Ehemannes werden ebenfalls

vom Staat aufgebracht. Wenn der Ehemann so viel verdient, dass

er auf keinen Fall Verfahrenskostenhilfe beanspruchen kann, muss

er seine eigenen Anwalts- und Gerichtskosten selbst übernehmen.

Für den Fall, dass er überdurchschnittlich verdient, ist zu prüfen,

ob er nicht gegebenenfalls auch die Anwalts- und Gerichtskosten

für seine Frau übernehmen muss.