Was Sie wissen müssen
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Welcher Anwalt ist der richtige?
Sobald die Überlegung sich verfestigt hat, dass Sie sich scheiden
lassen wollen, tauchen zahlreiche ungelöste Fragen auf, die Ihnen
nur ein Anwalt richtig und rechtssicher beantworten kann.
Seit vielen Jahren gibt es den „Fachanwalt für Familienrecht“. Es
handelt sich um Anwälte, die eine Zusatzausbildung für spezielle
Kenntnisse im Familien- und Scheidungsrecht absolviert haben
und die darüber hinaus aufgrund der zahlreichen Fälle, die sie
bearbeiten, erhebliche Erfahrungen gesammelt haben. Diese An-
wälte müssen sich auch laufend fortbilden, um weiterhin diese
spezielle zusätzliche Qualifikationsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Fortbildung muss den Anwaltskammern nachgewiesen wer-
den. Es kann nur empfohlen werden, sich mit allen Fragen an den
Fachanwalt zu wenden.
Steuerliche Kenntnisse sind von Vorteil
Wenn Sie Beamter oder Angestellter mit einem festen Monats-
gehalt sind und keine erheblichen Zusatzbeträge verdienen, brau-
chen Sie keinen Spezialisten für Unterhaltsberechnungen oder
Vermögensverteilung.
Nur wenn einer der beiden Scheidungswilligen Gewerbetreiben-
der oder Freiberufler ist, sodass Bilanzen, Einkommensüberschuss-
rechnungen, Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen eine
erhebliche Rolle spielen, sollten Sie überprüfen, ob der Ihnen
empfohlene Anwalt von diesen Tatsachen wirklich etwas versteht.
Er muss mit Ihrem Steuerberater zusammenarbeiten können und
auch verstehen, was dieser ihm vorträgt. Er muss wissen, wie
Bilanzen zu lesen sind, was gegebenenfalls unter stillen Reserven
zu verstehen ist und wie diese eventuell in die Vermögensaus-
einandersetzung einzubringen und in dieser zu bewerten sind. In
diesen Fällen sollte Ihr Scheidungsanwalt auch besondere steuer-
liche Kenntnisse haben.
Derselbe Anwalt für beide?
Einen „gemeinsamen“ Anwalt können Scheidungswillige nicht
haben. Ein Anwalt, der zwei Parteien mit gegensätzlichen In-