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Was Sie wissen müssen

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www.WALHALLA.de

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Welcher Anwalt ist der richtige?

Sobald die Überlegung sich verfestigt hat, dass Sie sich scheiden

lassen wollen, tauchen zahlreiche ungelöste Fragen auf, die Ihnen

nur ein Anwalt richtig und rechtssicher beantworten kann.

Seit vielen Jahren gibt es den „Fachanwalt für Familienrecht“. Es

handelt sich um Anwälte, die eine Zusatzausbildung für spezielle

Kenntnisse im Familien- und Scheidungsrecht absolviert haben

und die darüber hinaus aufgrund der zahlreichen Fälle, die sie

bearbeiten, erhebliche Erfahrungen gesammelt haben. Diese An-

wälte müssen sich auch laufend fortbilden, um weiterhin diese

spezielle zusätzliche Qualifikationsbezeichnung führen zu dürfen.

Die Fortbildung muss den Anwaltskammern nachgewiesen wer-

den. Es kann nur empfohlen werden, sich mit allen Fragen an den

Fachanwalt zu wenden.

Steuerliche Kenntnisse sind von Vorteil

Wenn Sie Beamter oder Angestellter mit einem festen Monats-

gehalt sind und keine erheblichen Zusatzbeträge verdienen, brau-

chen Sie keinen Spezialisten für Unterhaltsberechnungen oder

Vermögensverteilung.

Nur wenn einer der beiden Scheidungswilligen Gewerbetreiben-

der oder Freiberufler ist, sodass Bilanzen, Einkommensüberschuss-

rechnungen, Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen eine

erhebliche Rolle spielen, sollten Sie überprüfen, ob der Ihnen

empfohlene Anwalt von diesen Tatsachen wirklich etwas versteht.

Er muss mit Ihrem Steuerberater zusammenarbeiten können und

auch verstehen, was dieser ihm vorträgt. Er muss wissen, wie

Bilanzen zu lesen sind, was gegebenenfalls unter stillen Reserven

zu verstehen ist und wie diese eventuell in die Vermögensaus-

einandersetzung einzubringen und in dieser zu bewerten sind. In

diesen Fällen sollte Ihr Scheidungsanwalt auch besondere steuer-

liche Kenntnisse haben.

Derselbe Anwalt für beide?

Einen „gemeinsamen“ Anwalt können Scheidungswillige nicht

haben. Ein Anwalt, der zwei Parteien mit gegensätzlichen In-