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Wie hoch sind die Anwaltskosten?

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teressen gleichzeitig vertritt, steht mit einem Fuß im Gefängnis.

Würde der Anwalt nämlich beide Scheidungswillige gemeinsam

beraten, beginge er „Parteiverrat“, eine Straftat, die durchaus mit

einem beachtlichen Strafrahmen versehen ist.

Das Recht sieht die Möglichkeit vor, dass nur eine Partei in einem

Scheidungsprozess durch einen Anwalt vertreten ist, während die

andere als Partei ohne Anwalt auftritt, sodass in diesem Sonderfall

auch nur ein Anwalt zu bezahlen ist. Dabei ist jedoch ausdrück-

lich zu berücksichtigen, dass dieser Anwalt eine Scheidungspartei

vertritt, während der andere scheidungswillige Ehepartner nicht

anwaltlich vertreten und beraten ist.

Möglich ist diese prozessrechtliche Besonderheit dann, wenn:

▪▪

ein Ehepaar nur sehr kurz verheiratet ist

▪▪

keine unterhalts- oder sorgerechtlichen Fragen für Kinder oder

für andere Ehepartner vorhanden sind

▪▪

kein Vermögen aufzuteilen ist

▪▪

wegen der kurzen Dauer der Ehe auch sonst keine versor-

gungsrechtlichen Ansprüche anfallen

Praxis-Tipp:

Es kann Ihnen nur dringend davon abgeraten werden, auf

den eigenen Anwalt zu verzichten.

Schon aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen wird

die „Doppelvertretung“ in vielen Fällen nicht möglich sein.

Wie hoch sind die Anwaltskosten?

In vielen Fällen lässt sich schon vor Einleitung des Scheidungs-

verfahrens ziemlich genau errechnen, welche Anwaltskosten an-

fallen.

Lassen Sie sich eine derartige Aufstellung vorlegen. Sie können

somit immer prüfen, welche weiteren, möglicherweise nicht von

Anfang an zu erwartenden Anwaltskosten in Ausnahmefällen

hinzugekommen sind.