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Wie hoch sind die Anwaltskosten?

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Für den reinen Scheidungsprozess als solchen wird – unter der

Voraussetzung, dass Vermögen über 35000 Euro nicht vorhanden

ist – der Streitwert dadurch gebildet, dass das Einkommen beider

Scheidungswilligen zusammengezählt wird.

Hat nur ein Scheidungswilliger ein Einkommen, kommt natürlich

auch nur das Einkommen dieser einen Person in Betracht.

Dieser von den Parteien angegebene Nettoeinkommensbetrag

wird verdreifacht.

Beispiel:

Einkommen Ehemann monatlich netto:

2000 EUR

Einkommen Ehefrau monatlich netto:

1000 EUR

Summe = 3000 EUR

Streitwert für die Scheidung = 9000 EUR

Liegt bei Geringverdienern oder zum Beispiel Studenten das

gemeinsame dreifache monatliche Nettoeinkommen unter

3000 Euro, so wird gleichwohl grundsätzlich von einem Mindest-

streitwert von 3000 Euro ausgegangen.

Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt werden gesondert

berechnet

Die sogenannten Folgesachen wie Sorgerecht, Umgangsrecht

oder der Unterhalt werden gesondert errechnet, wobei man aller-

dings bei einem Überblick über die Gerichtsentscheidungen den

Eindruck hat, dass jedes Gericht sein eigenes Süppchen kocht.

Inwieweit beispielsweise das Vermögen in den Scheidungsstreit-

wert einbezogen wird, konnte von den Gerichten noch nicht ein-

heitlich geklärt werden.

Vielfach wird das Privatvermögen mit 10 Prozent und das Be-

triebsvermögen mit 5 Prozent des Gesamtwertes in Betracht gezo-

gen, wobei dann teilweise bestimmte Freibeträge – zum Beispiel

35000 Euro – angesetzt werden. Zum Teil wird das Vermögen