Wie hoch sind die Anwaltskosten?
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Für den reinen Scheidungsprozess als solchen wird – unter der
Voraussetzung, dass Vermögen über 35000 Euro nicht vorhanden
ist – der Streitwert dadurch gebildet, dass das Einkommen beider
Scheidungswilligen zusammengezählt wird.
Hat nur ein Scheidungswilliger ein Einkommen, kommt natürlich
auch nur das Einkommen dieser einen Person in Betracht.
Dieser von den Parteien angegebene Nettoeinkommensbetrag
wird verdreifacht.
Beispiel:
Einkommen Ehemann monatlich netto:
2000 EUR
Einkommen Ehefrau monatlich netto:
1000 EUR
Summe = 3000 EUR
Streitwert für die Scheidung = 9000 EUR
Liegt bei Geringverdienern oder zum Beispiel Studenten das
gemeinsame dreifache monatliche Nettoeinkommen unter
3000 Euro, so wird gleichwohl grundsätzlich von einem Mindest-
streitwert von 3000 Euro ausgegangen.
Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt werden gesondert
berechnet
Die sogenannten Folgesachen wie Sorgerecht, Umgangsrecht
oder der Unterhalt werden gesondert errechnet, wobei man aller-
dings bei einem Überblick über die Gerichtsentscheidungen den
Eindruck hat, dass jedes Gericht sein eigenes Süppchen kocht.
Inwieweit beispielsweise das Vermögen in den Scheidungsstreit-
wert einbezogen wird, konnte von den Gerichten noch nicht ein-
heitlich geklärt werden.
Vielfach wird das Privatvermögen mit 10 Prozent und das Be-
triebsvermögen mit 5 Prozent des Gesamtwertes in Betracht gezo-
gen, wobei dann teilweise bestimmte Freibeträge – zum Beispiel
35000 Euro – angesetzt werden. Zum Teil wird das Vermögen