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Was Sie wissen müssen

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www.WALHALLA.de

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Die Gebühren sind gesetzlich geregelt

Das Gebührenrecht der Anwälte in Deutschland ist im Rechts-

anwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der dazugehörigen Ver-

gütungsverordnung (VV) geregelt.

Angeblich sollte es durch dieses Gesetz vereinfacht werden, wie

üblich kam allerdings eher eine Verkomplizierung des Gebühren-

rechts heraus. Wenn Sie meinen, nunmehr leichter feststellen

zu können, welche Gebühren ein Anwalt für seine Tätigkeit im

Familienrecht verlangen darf, werden Sie enttäuscht sein. Nach

wie vor beruht das Gebührenrecht darauf, dass zunächst Streit-

werte festgelegt werden müssen und dass es im Gerichtsverfahren

festgelegte Gebührentabellen gibt.

Der Mindestgegenstandswert für Scheidungsverfahren beträgt

3000 Euro.

Ist der Anwalt in der gleichen Angelegenheit sowohl außerge-

richtlich wie auch vor Gericht für Sie tätig, so wird die für den au-

ßergerichtlichen Teil abgerechnete Geschäftsgebühr bis zu einem

Satz von maximal 0,75 auf die Verfahrensgebühr des anhängigen

Verfahrens angerechnet.

Gebührentabelle in EUR (Auszug)

Wert

0,3

0,5

0,65

1,0

1,3

500

15,00

22,50

29,25

45,00

58,50

1500

34,50

57,50

74,75 115,00 149,50

3000

60,30 100,50 130,65 201,00 261,30

4000

75,60 126,00 163,80 252,00

327,60

6000 106,20 177,00

230,10 354,00 460,20

9000

152,10 253,50 329,55 507,00

659,10

16000 195,00 325,00 422,50 650,00 845,00

25000 236,40 394,00

512,20 788,00 1024,40

50000 348,90 581,50 755,95 1163,00 1511,90

200000 603,90 1006,50 1308,45 2013,00 2616,90

350000 783,90 1306,50 1698,45 2613,00 3396,90

Eine nach Gebührenstufen detaillierte Übersicht finden Sie unter:

www.rechtsanwaltsgebuehren.de