Was Sie wissen müssen
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Die Gebühren sind gesetzlich geregelt
Das Gebührenrecht der Anwälte in Deutschland ist im Rechts-
anwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der dazugehörigen Ver-
gütungsverordnung (VV) geregelt.
Angeblich sollte es durch dieses Gesetz vereinfacht werden, wie
üblich kam allerdings eher eine Verkomplizierung des Gebühren-
rechts heraus. Wenn Sie meinen, nunmehr leichter feststellen
zu können, welche Gebühren ein Anwalt für seine Tätigkeit im
Familienrecht verlangen darf, werden Sie enttäuscht sein. Nach
wie vor beruht das Gebührenrecht darauf, dass zunächst Streit-
werte festgelegt werden müssen und dass es im Gerichtsverfahren
festgelegte Gebührentabellen gibt.
Der Mindestgegenstandswert für Scheidungsverfahren beträgt
3000 Euro.
Ist der Anwalt in der gleichen Angelegenheit sowohl außerge-
richtlich wie auch vor Gericht für Sie tätig, so wird die für den au-
ßergerichtlichen Teil abgerechnete Geschäftsgebühr bis zu einem
Satz von maximal 0,75 auf die Verfahrensgebühr des anhängigen
Verfahrens angerechnet.
Gebührentabelle in EUR (Auszug)
Wert
0,3
0,5
0,65
1,0
1,3
500
15,00
22,50
29,25
45,00
58,50
1500
34,50
57,50
74,75 115,00 149,50
3000
60,30 100,50 130,65 201,00 261,30
4000
75,60 126,00 163,80 252,00
327,60
6000 106,20 177,00
230,10 354,00 460,20
9000
152,10 253,50 329,55 507,00
659,10
16000 195,00 325,00 422,50 650,00 845,00
25000 236,40 394,00
512,20 788,00 1024,40
50000 348,90 581,50 755,95 1163,00 1511,90
200000 603,90 1006,50 1308,45 2013,00 2616,90
350000 783,90 1306,50 1698,45 2613,00 3396,90
Eine nach Gebührenstufen detaillierte Übersicht finden Sie unter:
www.rechtsanwaltsgebuehren.de