Abgrenzung Arbeitnehmer – freier Mitarbeiter
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Unternehmerisches Risiko
Ein weiteres Kriterium für die Abgrenzung zwischen selbstständiger
Arbeit und Arbeit als Arbeitnehmer ist das Unternehmerrisiko. Hier-
bei ist darauf abzustellen, ob der Dienstverpflichtete die Chancen
und Risiken, die sich aus der selbstständigen Teilnahme am Markt
ergeben, trägt. Ein solches Risiko fehlt bei einem abhängig Be-
schäftigten, der unabhängig von dem Erfolg eine Vergütung erhält.
Statusfeststellung im Arbeitsrecht
Zur Klärung des rechtlichen Status als Arbeitnehmer im Verhält-
nis zum Arbeitgeber kommt eine Klage vor dem Arbeitsgericht
auf Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft in Betracht. Für die
Zulässigkeit der Klage ist es erforderlich, dass der Kläger ein Fest-
stellungsinteresse hat. Dieses ist nur dann gegeben, wenn sich aus
der Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft Folgen für die Ge-
genwart oder die Zukunft ergeben, nicht aber dann, wenn sich aus
dem Arbeitnehmerstatus nur für die Vergangenheit möglicherweise
Ansprüche ergeben könnten (BAG, Urt. v. 3. März 1999 – 5 AZR
275/98, NZA 1999, 669).
Daneben kann die Arbeitnehmereigenschaft auch inzident in einer
sogenannten Leistungsklage festgestellt werden, z. B. wenn der
„freie Mitarbeiter“ auf Leistungen klagt, die nach dem Gesetz nur
Arbeitnehmern zustehen können, wie z. B. Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall, Urlaubsentgelt etc. Soweit sich der jeweils geltend
gemachte Anspruch nur aus dem Arbeitsverhältnis ergeben kann,
genügt zur Begründung der Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes
alleine die Behauptung der Arbeitnehmereigenschaft durch den
Kläger. Soweit sich der jeweilige Anspruch sowohl aus einem Ar-
beitsverhältnis als auch aufgrund anderer zivilrechtlicher Anspruchs-
grundlagen ergeben könnte, muss für die Zulässigkeit der Klage
dargelegt werden, woraus sich die Arbeitnehmereigenschaft er-
geben soll.
Übersicht
In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Sachverhaltsmerkmale
aufgeführt, jeweils mit einem Hinweis, ob diese für ein freies Mit-
arbeiterverhältnis oder für ein Arbeitsverhältnis sprechen:




