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Was bietet der Band?

Der vorliegende Sammelband geht im Wesentlichen zurück auf ein IGfH-

ExpertInnengespräch zum Thema „Pädagogische Dokumentation“ im Früh-

jahr 2002 und zielt darauf ab,

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systematische und eher grundsätzliche Aspekte zum Dokumentieren in

den Erziehungshilfen bereitzustellen; dies erfolgt in den Beiträgen von

Joachim Merchel, Jürgen Blandow und Matthias Moch.

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notwendige Sensibilisierungen zum Sozialdatenschutz zu leisten. Über

die anspruchsvollen und u. E. in der Praxis oft nicht ausreichend beach-

teten datenschutzrechtlichen Grundsätze und wie diese umgesetzt

werden können, informiert der Beitrag von Manfred Busch.

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praxisverwertbare Informationen darüber, welche Dokumentationsver-

fahren in der ASD-/BSD-Arbeit angewendet werden können. Hans Hill-

meier macht konzeptionelle Vorschläge für die ganze Breite der Arbeit

in den Sozialen Diensten (von der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII bis

zum Adoptionseignungsbericht), während sich Stephan Rehse mit

einem praktischen Beispiel (das Wiesbadener JuMBo-Verfahren) und

Christa Neuberger aus einer Forschungsperspektive auf Dokumenta-

tionsverfahren im Bereich der Hilfeplanung konzentrieren.

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Ebenso praxisbezogen sind die Beiträge von Peter Büttner und Kollegen

über die Erfahrung mit EDV-gestützten, stark operationalisierten

Dokumentationsverfahren im Bereich der Heimerziehung (im Kinder-

heim Haus Petra) sowie von Werner Freigang und Evelyn Theil, die

Gruppentagebücher einer Wohngruppe ausgewertet haben und für die

verstärkte Nutzung solcher Aufzeichnungen für die Reflexion der

alltäglichen Arbeit in Wohngruppen votieren.

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Mit dem spannenden Thema, welche Dokumentationsverfahren sich bei

flexiblen ambulanten Erziehungshilfen eignen, befassen sich – mit recht

unterschiedlichen Zugängen – die Beiträge von Sibylle Schmid-Höger

und Jan-Erik Schmidt. Schmid-Höger plädiert aus der Sicht einer

Praktikerin für eine klare Trennung zwischen „offizieller“, zwischen

verschiedenen Akteuren zu kommunizierender Hilfeplanung als einer

Art äußerem Rahmen der Fallarbeit und ausschließlich persönlich zu

nutzenden schriftlichen Notizen als Reflexionshilfe zum Verständnis der