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Gesellschaftliche Relevanz
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Für die in diesem Buch behandelten Maßnahmen gibt es folgende
statistische Zahlen:
Entwicklung der beantragten Genehmigungen
im Bundesgebiet
Maßnahme
2003
2008
2013
Genehmigung ärztlicher Maßnahmen
nach § 1904 Abs. 1 und 2 BGB
3.074 3.707 2.118
Genehmigung zivilrechtlicher Unter-
bringungen nach § 1906 Abs. 1 BGB
43.383 52.811 54.831
Genehmigung zivilrechtlicher Unter-
bringungen nach § 1906 Abs. 4 BGB
(unterbringungsähnliche Maßnahmen)
74.783 91.823 75.727
Der Rückgang bei den Genehmigungen nach § 1904 BGB ist darauf
zurückzuführen, dass es seit dem 01.09.2009 keine zwingende
Genehmigungspflicht mehr gibt, wenn sich der behandelnde Arzt
und der Betreuer über den „Willen des Betreuten“ einig sind. Der
erfreuliche Rückgang bei den unterbringungsähnlichen Maßnah-
men resultiert aus einem Umdenken bezüglich der Gefahren und
Risiken der freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie dem Streben,
auch schwerbehinderten Personen menschenwürdige Lebensbedin-
gungen zu ermöglichen. Ein Musterbeispiel dafür ist der sogenannte
„Werdenfelser Weg“ (vgl. dazu Kapitel 8, Seite 169 ff.).