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Das neue SGB IX

Einführung eines neuen Verfahrens zur Koordinierung der Leistungen

Die Zusammenarbeit der Reha-Träger wird straffer geregelt: Leistungen „wie aus einer Hand“ sol-

len auch bei trägerübergreifenden Fallkonstellationen der Regelfall sein. Künftig reicht ein Reha-

Antrag aus, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten.

Dazu wurden die Regelungen in den neuen §§ 14 bis 18 SGB IX n. F. niedergelegt:

Eine Schlüsselposition kommt ab 01.01.2018 dem „leistenden Rehabilitationsträger“ zu, der für die

Koordination der Leistungen und gegenüber dem Antragsteller verantwortlich ist. Wenn weitere

Rehabilitationsträger zum Teil zuständig sind, muss der leistende Rehabilitationsträger sie nun ein-

beziehen und ein verbindliches Teilhabeplanverfahren (§§ 19 bis 23 SGB IX n. F.) durchführen. Er

muss dann leisten, wenn sich die anderen Träger – obwohl zuständig – nicht einbringen.

Wer leistender Rehabilitationsträger ist, bestimmt sich künftig nach den §§ 14, 15 SGB IX n. F.

Der leistende Rehabilitationsträger ist ab 01.01.2018 auch zuständig für die Einleitung und Durch-

führung eines Teilhabeplanverfahrens (§ 19 SGG IX n. F.), soweit Leistungen verschiedener Leistungs-

gruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind. Bei komplexen Leistungsfällen soll

zudem eine Teilhabeplankonferenz durchgeführt werden.

Sozialhilfeträger, die Leistungen der Eingliederungshilfe bearbeiten bzw. bewilligen, müssen zudem

ein Gesamtplanverfahren durchführen. Aufgrund von Übergangsregelungen im SGB XII gilt dies

bereits ab 01.01.2018.

Schnelle Orientierung im neuen SGB IX

Diese Arbeitshilfe zeigt auf, was in der Zeit zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2019 zu beachten

ist. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder ein Ausblick auf das neue Eingliederungs-

hilferecht gegeben, das ab 01.01.2020 gilt.

Sie soll Ihnen eine qualifizierten Überblick über die Neuerungen im SGB IX geben, Sie in Schulungen

und Fortbildungen unterstützen und während der Umstellphase als Nachschlagewerk begleiten.

Ihr WALHALLA Fachverlag