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1. Wo werden Immobilien versteigert?
Immobilienversteigerungen erfolgen beim Amtsgericht, und zwar
grundsätzlich beim Amtsgericht, in dessen Grundbuchbezirk die
Immobilie eingetragen ist (§ 1 ZVG). Ausnahmsweise kann aber be-
stimmt sein, dass ein Amtsgericht (meist am Sitz des Landgerichts)
für mehrere Amtsgerichte die Versteigerung durchführt.
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Die Versteigerung selbst erfolgt meist im Sitzungssaal des Gerichts,
ausnahmsweise aber – besonders in Dörfern – in Gemeinderäumen
oder Gastwirtschaften.
2. Wer versteigert?
Die Versteigerung wird vom sogenannten Rechtspfleger durch-
geführt, das heißt weder vom Notar noch vom Gerichtsvollzieher;
Letzterer versteigert nur „Mobilien“ (z. B. einen Fernseher). Der
Rechtspfleger ist ein besonders ausgebildeter Beamter des geho-
benen Dienstes, der Entscheidungen zu treffen hat, die früher
vom Richter getroffen worden sind. Seine Entscheidungen sind
somit vollgültige Gerichtsentscheidungen. Wer immer mit einem
Anliegen zum Gericht kommt, beispielsweise zum Nachlass-, Fami-
lien- oder Registergericht, wird meist als Gesprächspartner einen
Rechtspfleger haben.
Dem Rechtspfleger zur Seite steht die Geschäftsstelle, in der Be-
amte des mittleren Dienstes oder Angestellte die organisatorische
Arbeit erledigen und die Akten verwahren.
3. Was wird versteigert?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält eine „eiserne Regel“,
wonach der Eigentümer eines Grundstücks auch immer der Eigen-
tümer des darauf errichteten Hauses sein muss. Wer daher ein
Grundstück ersteigert, erhält zugleich auch das Eigentum an dem
Gebäude, das auf diesem Grundstück steht. Das Gericht verstei-
gert keine Häuser, sondern Grundstücke, auf welchen eben Häu-
ser stehen können. Deshalb wird im Versteigerungstermin auch
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Eine Übersicht der Amtsgerichte, die Versteigerungen durchführen, finden Sie
unter:
www.zwangsversteigerungen.de