Table of Contents Table of Contents
Previous Page  31 / 52 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 31 / 52 Next Page
Page Background

31

www.WALHALLA.de

Vorwort

Schießen steht abgesehen von der Jagd unter dem waffenrechtli-

chen Vorbehalt der Erlaubnis. Es ist von Ausnahmen abgesehen nur

auf und in Schießstätten (Schießständen) erlaubt. Schießstätten

werden im Wesentlichen von Sportschützen genutzt, die nach ge-

nehmigten Sportordnungen schießen. Neben dem sportlichen Schie-

ßen nimmt das Schießen zur Brauchtumspflege (das sogenannte Vo-

gelschießen) regional unterschiedlich einen breiten Raum ein. Eine

Besonderheit sind die (überwiegend) mobilen Schießstände, die im

Volksmund Schießbuden genannt werden. Besondere Schießstände

von Waffen- und Munitionsherstellern oder von Sachverständigen/

Instituten sind die Ausnahme.

Der Betrieb eines Schießstandes steht unter Erlaubnisvorbehalt. Der

sichere Zustand muss regelmäßig kontrolliert werden. Deshalb sind

Betreiber, Sachverständige und Behörden mit unterschiedlichen

Rechten und Pflichten regelmäßig mit diesem Thema befasst.

Auch wenn die Waffenbehörden eine zentrale Rolle spielen, sind

regelmäßig auch andere Rechtsbereiche betroffen, wie das Um-

weltrecht (Bundesimmissionsschutz-, Wasserhaushaltsgesetz), das

Baurecht oder der Arbeitsschutz. Ohne Beachtung dieser Vorgaben

ist ein Betrieb einer Schießstätte nicht zulässig. Sie werden deshalb

auch in diesem Handbuch berücksichtigt.

Um die Sicherheit beurteilen oder verstehen zu können, sind Grund-

kenntnisse der Ballistik notwendig. Der Gesetzgeber selbst ver-

wendet in vielen Bestimmungen nur den in Joule angegebenen

Energiewert von Geschossen. Dieser Parameter sagt aber nichts über

die Gefährlichkeit solcher Geschosse aus. Dafür sind weitergehende

physikalische Größen wie die Querschnittsbelastung und Energie-

dichte entscheidend. Bei Geschossen mit gleichem Energiewert kann

die Wirkung (Wirksamkeit) auf den Menschen sehr unterschiedlich

sein. Unterschiede und Folgen dieser drei Kerngrößen der Ballistik

werden erläutert. Anschaulich werden auch ballistische Folgen für

Bauprodukte, etwa zu sehr unterschiedlich gehärtetem Stahl, be-

schrieben und mit Bildern aus der Praxis veranschaulicht.

Notwendig ist auch ein Eingehen auf neuere Erkenntnisse zu Ab-

prallern, deren Aufstiegswinkel (Abprallwinkel) aus bzw. von der

Schießbahnsohle deutlich größer als ihre Eintrittswinkel sein kön-

nen bzw. sind. In der Schweiz haben Verantwortliche schon vor