
Aushangpflichtige Gesetze 2021 Handel und Gaststätten
Mitarbeiterrechte - Mitarbeiteransprüche
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
Mit Kordel zum Aushängen
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Buch
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Einband: | kartoniert |
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Umfang: | 288 Seiten |
Format: | 12,5 x 18,7 cm |
ISBN: | 978-3-8029-1477-5 |
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Bestellnummer: | 1477 |
Gewicht (Gramm): | 275 |
Auflage: | 1 |
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Erscheinungstermin: | November 2020 |
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.
Allgemeine Vorschriften
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Spezifische Vorschriften
- Ländervorschriften zu den Verkaufs- und Ladenöffnungszeiten
Corona-Arbeitsschutz
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
>> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.
Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze
Informationspflicht erfüllen – Bußgelder vermeiden
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Arbeitgeber müssen einige dieser Bestimmungen aushängen oder auslegen. So erfüllen Sie die Fürsorgepflicht und vermeiden Geldbußen sowie etwaige Schadensersatzansprüche der Beschäftigten.