Vergaberecht: Reform auf dem Weg

Der Bericht des Wehrbeauftragten verwies erneut auf die umständlichen Verfahren bei der Beschaffung von Ausrüstung. Die Bundesregierung setzt nun auf eine Gesetzesreform, die diesem Problem zumindest teilweise Abhilfe schaffen soll. Mit den Stimmen von CDU und SPD wurde der Gesetzesentwurf im Bundestag ohne Veränderungen angenommen.

Mit dem „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ widmet sich der Gesetzgeber einem zentralen Problem der letzten Jahre: Der Modernisierung des Vergaberechts und der Verbesserung der Statistik über die Beschaffungstätigkeit in Deutschland, insbesondere in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Kurzfristig und effektiv auf sicherheitsrelevante Entwicklungen reagieren 

Dank der Reform soll die Bundeswehr dann in Zukunft handlungsfähiger bei sich schnell ändernden Sicherheitslagen sein. Hierzu verweist der Gesetzesentwurf auf wesentliche Sicherheitsinteressen, für die Schlüsseltechnologien schnell beschafft werden sollen.  

Wesentliche Sicherheitsinteressen liegen laut Entwurf dann vor, „[…] wenn ein öffentlicher Auftrag oder eine Konzession eine Technologie betrifft, die als verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologie eingestuft wird. Die Einstufung einer Technologie als verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologie erfolgt durch einen Beschluss des Bundeskabinetts, beispielsweise im Rahmen des durch das Bundeskabinett verabschiedeten Weißbuchs der Bundeswehr oder im Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland.“ 

Kritik bemängelt Intransparenz 

Kritiker bemängeln allerdings, dass mit dem Gesetz der Wettbewerb eingeschränkt und Beschaffungsverfahren intransparent würden, denn wer legt fest, was eine Schlüsseltechnologie ist oder nicht. Im Extremfall könnte das Vergaberecht komplett ausgehebelt werden. Im Entwurf ist daher auch abschwächend davon die Rede, jede einzelne Anschaffung im Einzelfall zu prüfen, um keinen Automatismus für bestimmte Fallgruppen entstehen zu lassen.

Quelle: Bundestag.de