Kritik und Zweifel am Gute-Kita-Gesetz

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz stößt bei Experten trotz prinzipieller Unterstützung für seine Zielsetzung auf viel Kritik und Zweifel. Dies wurde deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (19/4947) sowie bei dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag „Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen“ (19/5078).

Einhellig begrüßten die Sachverständigen, dass der Bund zukünftig sich verstärkt auch am qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung engagieren möchte und dafür in den kommenden vier Jahren den Bundesländern rund 5,5 Milliarden Euro bereitstellen will. Ebenso einhellig kritisierten sie, dass die Finanzierung des Gesetzes nicht über das Jahr 2022 gesichert sei. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken bezifferte den jährlichen Finanzbedarf für die Realisierung einer angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation in den Kitas auf rund acht Milliarden Euro. Würde eine generelle Gebührenfreiheit eingeführt, erhöhe sich der jährliche Finanzbedarf gar auf 18 Milliarden Euro. Dantlgraber plädierte dafür, dass der Bund seine Bemühungen deshalb auf die Realisierung einer angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation konzentrieren soll. In diesem Sinne argumentierten auch Frank Jansen vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, Bernhard Kalicki vom Deutschen Jugendinstitut, Heiko Krause vom Bundesverband Kindertagespflege, Anette Stein von der Bertelsmann Stiftung und die Erziehungswissenschaftlerin Susanne Viernickel von der Universität Leipzig. Mehrheitlich unterstützten die Sachverständigen deshalb auch den Antrag der Grünen, die eine Fachkräfte-Kind-Relation von 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige und 1:9 für über dreijährige Kinder fordern. Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, begrüßte hingegen, dass sich der Gesetzentwurf in der Bestimmung der Handlungsfelder zwar soweit wie möglich an den bislang gemeinsam zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen ausrichtet, jedoch gleichzeitig den Ländern weitestmögliche Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume offen lässt.

Überwiegend kritisch bewerteten die Sachverständigen auch eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas. Der gebührenfreie Zugang zu Kitas sei zwar wünschenswert, in der derzeitigen Situation jedoch nur schwer zu finanzieren. Die dafür bereitgestellten Gelder würden dann für eine Steigerung der Kita-Qualität fehlen.

Unterstützt wurde die Forderung nach einer bundeseinheitlich festgelegten Fachkraft-Kind-Relation von dem Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Für diesen Bereich habe der Bund gemäß der Vorgaben des Grundgesetzes und verschiedener Urteile des Bundesverfassungsgericht im Sinne der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet eine Gesetzgebungskompetenz. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Staatsverträge zwischen dem Bund den 16 Bundesländern über einzelne Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität sei in dieser Form jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da dadurch die Autonomie der Länder zu stark eingeschränkt werde.

Gegen eine bundeseinheitliche Fachkräfte-Kind-Relation und andere Qualitätsstandards sprach sich hingegen Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aus. Die Anforderungen und Probleme in den Kommunen seien höchst unterschiedlich. Deshalb sollte vor Ort entschieden werden, wie und in welchen Bereichen Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität ergriffen werden.

Johannes Resch vom Verband Familienarbeit wies den Gesetzentwurf zurück, weil er einseitig Familien unterstütze, die ihre Kinder in Kitas betreuen lassen. Die elterliche Betreuung hingegen werde benachteiligt. Resch sprach sich deshalb für ein Betreuungsbudget aus, das den Eltern zur Verfügung gestellt werden soll.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung: 19/4947

Antrag Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen 19/5078