Besoldung steigt rückwirkend ab März 2018

Gute Nachrichten für Soldaten und Beamte. Das Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Es stellt ein Bündel an finanziellen Verbesserungen bereit.

Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden demnach zum 1. März 2018 und zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben. Dies bedeutet eine parallele Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 18. April 2018.

Konkret bedeutet dies eine Anpassung:

  • zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent
  • zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und
  • zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent.

Die Anwärterbezüge erhöhen sich

  • zum 1. März 2018 um 50 Euro und
  • zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro.

Einmalzahlung

Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6 erhalten im Jahr 2018 ergänzend eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro.

Erschwerniszulagen- und Soldatenvergütungsverordnung

Die Anpassungen betreffen nicht nur das Bundesbesoldungsgesetz sondern auch die Erschwerniszulagen- und die Soldatenvergütungsverordnung. Die Forderungen der Gewerkschaften nach einer darüber hinausgehenden höheren Vergütung hatte der Gesetzgeber abgelehnt.