
Das gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XIV
Mit Durchführungsverordnungen und Sozialgerichtsgesetz (SGG)
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Buch
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PDF
inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten, Einmalige Lieferung
Einband: | gebunden |
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Umfang: | 1632 Seiten |
Format: | 12,0 x 16,5 cm |
ISBN: | 978-3-8029-5323-1 |
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Bestellnummer: | 5323 |
Gewicht (Gramm): | 1016 |
Auflage: | 35 |
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Erscheinungstermin: | März 2023 |
Die aktuelle Ausgabe zum Regelwerk der sozialen Sicherung
SGB I – Allgemeiner Teil
SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bürgergeld-VO, Kommunalträger-ZulassungsVO, MindestanforderungsVO,
SGB III – Arbeitsförderung: Erreichbarkeits-Anordnung, VO ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen, Akkreditierungs- und ZulassungsVO
SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung: SozialversicherungsentgeltVO
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung: PatientenbeteiligungsVO
SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung: BerufskrankheitenVO
SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe: KostenbeitragsVO
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: BudgetVO, FrühförderungsVO, AusgleichsabgabeVO, WerkstättenVO
SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI – Soziale Pflegeversicherung
SGB XII – Sozialhilfe: EingliederungshilfeVO, VO Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Freigrenzen-VO
SGB XIV – Soziale Entschädigung
SGG – Sozialgerichtsgesetz
Ausführliches Stichwortverzeichnis, mit Satzziffern
Rechtsstand: 1.1.2023, im SGB II sind zusätzlich die Neuerungen zum 1.7.2023 berücksichtigt.
Änderungen in der Ausgabe
Bürgergeld-Gesetz:
Betrifft SGB II, SGB III und SGB XII und aufgrund der Änderung der Bezeichnung als Folgeänderungen fast alle anderen SGBs („Bürgergeld“ anstelle von „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“). Neben der Erhöhung der Regelbedarfe gibt es zahlreiche weitere inhaltlichen und strukturellen Änderungen.
Wichtige Änderungen im SGB II:
- Karenzzeit von einem Jahr bei Vermögensanrechnung und Wohnkosten
- Aufhebung des Vermittlungsvorrangs
- Neues Regeln zur Leistungsminderung
- Keine Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente mehr
- ab 1.7.2023: Erhöhung der Freibeträge
- ab 1.7.2023: Kooperationsplan anstelle der Eingliederungsvereinbarung
- ab 1.7.2023: Neues Angebot – Coaching
- ab 1.7.2023: Weiterbildungsbonus und Bürgergeldbonus bei Qualifizierung
Im Text des SGB II sind beide Rechtsstände (1.1.2023/1.7.2023) berücksichtigt, so dass man aktuell damit arbeiten kann, sich aber gleichzeitig auf den 1.7. vorbereiten bzw. nach dem 1.7. damit arbeiten kann.
Wichtige Änderungen SGB XII
- Neue Regeln bei den Wohnkosten (u. a. Karenzzeit)
- Veränderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
- Mehr Beratung und Unterstützung
Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe betrifft SGB VIII
Betrifft SGB I – neu § 17 Abs. 4: Verpflichtung der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger mit den Betreuungsbehörden zur Vermittlung geeigneter Hilfen. Soziale Rechte dürfen nicht eingeschränkt oder abgelehnt werden, weil ein Betreuer bestellt worden ist bzw. bestellt werden könnte.
Achtes SGB IV-Änderungsgesetz:
Betrifft SGB IV, das umfassend geändert wird sowie das SGB VI, insbesondere Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten (Entfallen der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten; Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten).
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz:
Betrifft SGB V, SGB XI, insbesondere neues Instrument zur Personalbemessung, Weiterentwicklung der digitalen medizinischen Versorgung, Telematikinfrastruktur (E-Rezept, elektronische Patientenakte).
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