Das gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XIV

Das gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XIV

Mit Durchführungsverordnungen und Sozialgerichtsgesetz (SGG)

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Einband: gebunden
Umfang: 1632 Seiten
Format: 12,0 x 16,5 cm
ISBN: 978-3-8029-5323-1
Bestellnummer: 5323
Gewicht (Gramm): 1016
Auflage: 35
Erscheinungstermin: März 2023
Die aktuelle Ausgabe zum Regelwerk der sozialen Sicherung SGB I – Allgemeiner Teil SGB...

Die aktuelle Ausgabe zum Regelwerk der sozialen Sicherung

SGB I – Allgemeiner Teil

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bürgergeld-VO, Kommunalträger-ZulassungsVO, MindestanforderungsVO,

SGB III – Arbeitsförderung: Erreichbarkeits-Anordnung, VO ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen, Akkreditierungs- und ZulassungsVO

SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung: SozialversicherungsentgeltVO

SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung: PatientenbeteiligungsVO

SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung

SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung: BerufskrankheitenVO

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe: KostenbeitragsVO

SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: BudgetVO, FrühförderungsVO, AusgleichsabgabeVO, WerkstättenVO

SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

SGB XI – Soziale Pflegeversicherung

SGB XII – Sozialhilfe: EingliederungshilfeVO, VO Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Freigrenzen-VO

SGB XIV – Soziale Entschädigung

SGG – Sozialgerichtsgesetz

Ausführliches Stichwortverzeichnis, mit Satzziffern

Rechtsstand: 1.1.2023, im SGB II sind zusätzlich die Neuerungen zum 1.7.2023 berücksichtigt.

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Änderungen in der Ausgabe

Bürgergeld-Gesetz:

Betrifft SGB II, SGB III und SGB XII und aufgrund der Änderung der Bezeichnung als Folgeänderungen fast alle anderen SGBs („Bürgergeld“ anstelle von „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“). Neben der Erhöhung der Regelbedarfe gibt es zahlreiche weitere inhaltlichen und strukturellen Änderungen.

Wichtige Änderungen im SGB II:

  • Karenzzeit von einem Jahr bei Vermögensanrechnung und Wohnkosten
  • Aufhebung des Vermittlungsvorrangs
  • Neues Regeln zur Leistungsminderung
  • Keine Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente mehr
  • ab 1.7.2023: Erhöhung der Freibeträge
  • ab 1.7.2023: Kooperationsplan anstelle der Eingliederungsvereinbarung
  • ab 1.7.2023: Neues Angebot – Coaching
  • ab 1.7.2023: Weiterbildungsbonus und Bürgergeldbonus bei Qualifizierung

Im Text des SGB II sind beide Rechtsstände (1.1.2023/1.7.2023) berücksichtigt, so dass man aktuell damit arbeiten kann, sich aber gleichzeitig auf den 1.7. vorbereiten bzw. nach dem 1.7. damit arbeiten kann.

Wichtige Änderungen SGB XII

  • Neue Regeln bei den Wohnkosten (u. a. Karenzzeit)
  • Veränderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
  • Mehr Beratung und Unterstützung

Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe betrifft SGB VIII

Betrifft SGB I – neu § 17 Abs. 4: Verpflichtung der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger mit den Betreuungsbehörden zur Vermittlung geeigneter Hilfen. Soziale Rechte dürfen nicht eingeschränkt oder abgelehnt werden, weil ein Betreuer bestellt worden ist bzw. bestellt werden könnte.

Achtes SGB IV-Änderungsgesetz:

Betrifft SGB IV, das umfassend geändert wird sowie das SGB VI, insbesondere Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten (Entfallen der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten; Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten).

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz:

Betrifft SGB V, SGB XI, insbesondere neues Instrument zur Personalbemessung, Weiterentwicklung der digitalen medizinischen Versorgung, Telematikinfrastruktur (E-Rezept, elektronische Patientenakte).

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Kompakt, handlich und in der täglichen Praxis nicht mehr wegzudenken, finden Sie schnell die richtigen Antworten.

Aphasie & Schlaganfall

Der Walhalla Fachverlag hat mit dieser Textsammlung nicht nur ein aktuelles Werk vorgelegt, sondern dies auch mit den wichtigsten Verordnungen sowie den besonderen Teilen des SGB versehen. Die handliche Form und die seitliche Markierung ermöglichen ein schnelles Navigieren durch das SGB. Auch ein Vergleich der einzelnen Gesetzestexte ist ohne weitere Schwierigkeiten durchführbar. Das Werk empfiehlt sich für alle, die mit den entsprechenden Gesetzen täglich bzw. regelmäßig agieren müssen oder wollen. Insbesondere eignet es sich für Lehre und Studium, in denjenigen Studiengängen, die thematisch auf mehr als ein Sozialgesetzbuch zurückgreifen.

Prof. Dr. Ralf Haderlein, Leiter der Zentralstelle für Fernstudiengänge, University of Applied Sciences, Koblenz

Das kostengünstige Werk sollte an keinem Arbeitsplatz fehlen und kann als wichtiger Helfer zur Anschaffung empfohlen werden.

Sozialrecht + Praxis

Das gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XII sollte an keinem Arbeitsplatz fehlen.

Die Rentenversicherung

Von besonderem Wert - und in vergleichbarer Ausgabe meist nicht zu finden - ist, dass den Gesetzen die wichtigsten Verordnungen beigefügt sind. Wer im Werkstattbereich arbeitet, wird ein solches Arbeitsmittel als fast unverzichtbar erkennen.

Werkstatt: Dialog

Ob im Büro, in Sitzungen, vor Gericht oder im Studium: Sämtliche Rechtsgrundlagen und Verordnungen sind jederzeit schnell und bequem zur Hand. Abonnenten der halbjährlich erscheinenden Sammlung genießen zudem den Vorteil, alle Gesetzestexte auch online kostenlos tagesaktuell einsehen zu können.

tacheles-Monatsmagazin der dbb tarifunion

Die bewährte Textausgabe beeindruckt sowohl durch Vollständigkeit als auch Handlichkeit; sie gewährleistet aktuelle, umfassende Information und schnelles Zurechtfinden in der unübersichtlichen Normenmasse. Kann als Informationsquelle und Arbeitshilfe sehr empfohlen werden.

ZTR – Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes, Heft 6/2008

Alle zwölf Sozialgesetzbücher in einem Band zusammengestellt, ermöglichen dem Nutzer jederzeit bequem auf sämtliche Rechtsgrundlagen und Verordnungen zugreifen zu können.

Nachrichten – Städteverband Schleswig-Holstein

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VdK-Fachzeitschrift Sozialrecht und Praxis

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