
Das neue SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht
Regulärer Seminar-Preis 299,00 €
inkl. MwSt., inkl. Unterlagen, Tagungsgetränke und Mittagessen (bei Seminaren)
inkl. MwSt., inkl. Unterlagen (bei Webinaren)
Seminar-Nummer: 50848
Das Recht der sozialen Entschädigung wird durch das Ende 2019 verabschiedete Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) schrittweise reformiert.
Bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 sind Änderungen über höhere Waisenrenten, Überführungs- und Bestattungskosten sowie die Gleichstellung von in- und ausländischen Gewaltopfern in Kraft getreten.
Ab 1. Januar 2024 gilt das neue SGB XIV dann vollumfänglich: Die Regelungen des bis dahin geltenden Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und Opferentschädigungsgesetzes (OEG) werden im SGB XIV zusammengeführt, modernisiert und insbesondere an Bedürfnissen der Opfer von körperlichen oder – und das ist neu! – psychischen Gewalttaten und Terrorismus ausgerichtet. So können dann auch Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Opfer von Stalking, Bedrohung, Menschenraub oder erheblicher Vernachlässigung von Kindern eine Entschädigung erhalten. Um eine Betreuung von besonders schwer betroffenen Opfern zu gewährleisten, werden niederschwellig Beratungs- und Begleitungsangebote, sog. „Schnelle Hilfen“ eingeführt.
Aus dem Seminarinhalt
- Reformbedarf: Vom Versorgungsgesetz Kriegsgeschädigter des 2. Weltkrieges zu einem modernen, bürgernahen Sozialgesetz
- Überblick über den Aufbau und Geltung das neue SGB XIV
- Neuer Gewaltbegriff und damit einhergehend Erörterung des leistungsberechtigten Personenkreises
- Allgemeine Leistungsgrundsätze (Antrag, Zuständigkeit etc.)
- Niederschwellige Angebote zur Begleitung, insbesondere Leistungen der Schnellen Hilfe (Traumaambulanz), Fallmanagement etc.
- Ausschluss von Ansprüchen/Versagung von Leistungen
- Leistungen zur Krankenbehandlung
- Nachweispflicht, Erstattung Kosten selbst beschaffter Krankenbehandlung
- Leistungen zur Teilhabe
- Leistungen zur Pflegebedürftigkeit
- Entschädigungszahlungen
- Ausgleich von Einkommensverlusten
- Besondere Leistungen im Einzelfall
- Härtefallregelung
- Einsatz von Einkommen und Vermögen
- Besitzstandschutz für Leistungsbezieher nach dem BVG
Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive
Bei Buchung des Seminars erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zum Fachportal FOKUS Sozialrecht für 3 Monate. Das Fachportal unterstützt Sie mit aktuellen Beiträgen zu Gesetzesvorhaben, Rechtsprechung und sozialpolitischen Diskussionen. Zugriff auf die relevanten bundes- und landesrechtliche Vorschriften, Erläuterungen, Anwendungsbeispiele, Berechnungen sowie wichtige Urteile erhalten Sie aufgrund der Integration von SOLEX, der bewährten Datenbank zum Sozialleistungsrecht
Das Seminar richtet sich an
Mitarbeiter*innen in Beratungsstellen von Sozialverbänden, Mitarbeiter*innen in Frauenberatungsstellen, Beratungsstellen für Gewalt- und Kriminalitätsopfer, Beratungsstellen für Kinder, Kinderschutzhotlines, Mitarbeiter*innen in Versorgungsämtern, Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Sozialrecht, RentenberaterInnen
Unsere Expertin
Rechtsanwältin Edith Sonntag LL.M., Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht, seit vielen Jahren Dozentin an Hochschulen und in Einrichtungen, insbesondere für Sozialpädagogen, Betreuer und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen.
Anmeldeformular als PDF-Datei
Hier können Sie das Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen und uns per E-Mail, Fax oder per Post zusenden: Seminaranmeldung
Ablauf
Dauer: 1 Tag
1 Tag: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (5,5 Zeitstunden)
Zeitablauf
10:00 Uhr – 11:30 Uhr: Begrüßung, Seminarblock 1
Pause/Austausch
11:45 Uhr - 13:00 Uhr: Seminarblock 2
Pause/Austausch bei einem gemeinsamen Mittagessen
14:00 Uhr - 15:30 Uhr: Seminarblock 3
Pause/Austausch
15:45 Uhr - 17:00 Uhr: Seminarblock 4, Abschlussfragen, Verabschiedung
Tagungsort und Anfahrt
Frankfurt am Main
MERCURE HOTEL & RESIDENZ FRANKFURT MESSE
Voltastrasse 29
60486 Frankfurt am Main
Gerne als Inhouse-Seminar buchbar
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