
Das gesamte Kinder- und Jugendrecht
Ausgabe 2020/2021
Mit den aktuellen familienrechtlichen Vorschriften
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Buch
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Einband: | gebunden |
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Umfang: | 1056 Seiten |
Format: | 12,0 x 16,5 cm |
ISBN: | 978-3-8029-4127-6 |
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Bestellnummer: | 4127 |
Gewicht (Gramm): | 896 |
Auflage: | 12 |
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Erscheinungstermin: | September 2020 |
Das Regelwerk des Kinder- und Jugendrechts: preiswert – handlich – umfassend
Grundrechte der Kinder: UN-Kinderschutzkonvention, Grundgesetz
Kinder- und Jugendhilfe (KJHG, SGB VIII): SGB VIII, KostenbeitragsVO, KiTa-Qualitäts- und TeilhabeverbesserungsG
Sozialverfahren: SGB I, SGB X
Schutzvorschriften, Kinderschutz: BundeskinderschutzG (KKG), JugendschutzG, Jugendmedien-Staatsvertrag, JugendarbeitsschutzG, Strafgesetzbuch
Ausbildung, Beschäftigung, Arbeitsförderung: Berufsbildungsgesetz (BBiG), SGB III, Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG), Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
Existenzsicherung, Leistungen zur Bildung und Teilhabe: SGB II, SGB XII
Behinderte Kinder und Jugendliche: EingliederungshilfeVO, SGB IX, SGB IX (Eingliederungshilfe 2020), FrühförderungsVO, BudgetVO, InfektionsschutzG, Prävention (SGB V)
Jugendstrafrecht: JugendgerichtsG, JugendarrestvollzugsO, BundeszentralregisterG
Familienrecht: Bürgerliches Gesetzbuch, GewaltschutzG, UnterhaltsvorschussG, Düsseldorfer Tabelle, Mindestunterhalt, Verfahrensrecht (FamFG, GVG), Internationale Familienrechtsübereinkommen (KSÜ, ESÜ, Brüssel lla, IntFamRVG)
Adoptionsrecht: AdoptionsvermittlungsG, AdoptionswirkungsG, Haager Adoptions-Übereinkommen u.a.
Familienförderung: BundeskindergeldG, Bundeselterngeld- und ElternzeitG
Topaktuelle Inhalte
Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
Der neue Medienstaatsvertrag ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag und führt auch wichtige Neuerungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ein
- Deutsche Jugendschutzvorgaben gelten künftig auch für ausländische Anbieter, wenn sich deren Angebote auf den deutschen Markt ausrichten.
- Mit Sonderregelungen für Plattformen wie YouTube oder sonstige Video-Sharing-Dienste werden dem Anbieter die Pflicht auferlegt, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen (siehe den neu eingefügten § 5a).
- Anbieter von Kindersendungen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Einwirkung von Werbung für bestimmte als ungesund empfundene Lebensmittel auf Kinder einzudämmen.
- Die Kommission für Jugendmedienschutz ist künftig verpflichtet, gemeinsam mit den Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen aufzustellen; bisher gab es nur eine „Kann-Regelung“.
Novellierung des Berufsbildungsgesetzes
- Zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung; dies soll die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium besser sichtbar machen.
- Die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wird gestärkt, die Rahmenbedingungen dazu wurden flexibilisiert und der bis dato enge Adressatenkreis auf alle Auszubildenden erweitert. Neben Personen, für die bisher aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen eine Teilzeitregelung möglich war, können nun auch Menschen mit Behinderungen, lernbeeinträchtigte Personen oder Geflüchtete von einer Teilzeitberufsausbildung profitieren.
- Erwachsene Auszubildende wurden bezüglich der Freistellung für und der Anrechnung von Berufsschul- und Prüfungszeiten mit jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt. Nach altem Recht führten die Regelungen im BBiG und im Jugendarbeitsschutzgesetz zu einer unterschiedlichen Behandlung jugendlicher und erwachsener Auszubildender.
- Weiterer wichtiger Bestandteil der Novelle ist die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende.
Erhöhung der staatlichen Förderung für Studierende, Schülerinnen und Schüler
Die BAföG-Sätze wurden zum 1. August 2020 erneut um 2 Prozent angehoben, die Einkommensfreibeträge steigen um 3 Prozent (2. Stufe der „BAföG-Reform“). Diese Erhöhung gilt auch für Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe im Rahmen der Arbeitsförderung (SGB III).
Mittagessen für alle in Zeiten von Corona
Die Sonderregelungen in § 68 SGB II bzw. § 142 SGB XII sollen sicherstellen, dass Kinder aus bedürftigen Familien in Zeiten von pandemiebedingten Kita- oder Schulschließungen weiterhin das kostenlose Mittagessen erhalten, das ihnen über das Bildungspaket zusteht. Diese gilt auch für die Übernahme pandemiebedingter Mehrkosten sowie die Kosten für die Lieferung des Essens. Die Regelungen galten ursprünglich bis 31. Juli 2020, wurden dann im Verordnungsweg auf den 30. September 2020 verlängert. Eine weitere Verlängerung bis zum 31. Dezember 2020 ist rechtstechnisch möglich.
Das sagen die Praktiker
„Der Vorteil dieser Gesetzessammlung ist eindeutig, dass man sämtliche für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe relevanten Vorschriften zur Hand hat. Es erleichtert eindeutig den Umgang mit Behörden, aber auch Betroffenen. Der Preis des Werkes ist zudem sehr ansprechend.“ Sozialrecht aktuell
Gut strukturierte Auswahl.
Der Vorteil dieser Gesetzessammlung ist eindeutig, dass man sämtliche für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe relevanten Vorschriften zur Hand hat. Es erleichtert eindeutig den Umgang mit Behörden, aber auch Betroffenen. Der Preis des Werkes ist zudem sehr ansprechend.