Eingliederungshilfe (SGB IX): Leistungsabgrenzung zur Kranken- und Pflegeversicherung

Eingliederungshilfe (SGB IX): Leistungsabgrenzung zur Kranken- und Pflegeversicherung

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Bestellnummer: SW10194
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Seminar-Nummer: SW10194

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Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen nach dem Willen des Gesetzgebers den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Aus dem Seminarinhalt

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Leistungen der „neuen“ Eingliederungshilfe nach SGB IX und stellt ausführlich Schnittstellen- und Abgrenzungsprobleme zur gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Insbesondere werden praxisrelevante Fallgruppen erörtert, in denen nach altem wie nach neuem Recht regelmäßig Abgrenzungsprobleme zu den Leistungskatalogen der Kranken- und Pflegeversicherung zu lösen sind. Besonders fokussiert werden dabei:

  • Hilfsmitteversorgung
  • Begleitung in Kita und Schule
  • volle oder teilweise Übernahme von alltäglich wiederkehrenden Handlungen
  • Begleitung außerhalb der Wohnung unter Beachtung des sog. Lebenslagenmodells

Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive

Bei Buchung des Seminars erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zum Fachportal FOKUS Sozialrecht für 3 Monate. Das Fachportal unterstützt Sie mit aktuellen Beiträgen zu Gesetzesvorhaben, Rechtsprechung und sozialpolitischen Diskussionen. Zugriff auf die relevanten bundes- und landesrechtliche Vorschriften, Erläuterungen, Anwendungsbeispiele, Berechnungen sowie wichtige Urteile erhalten Sie aufgrund der Integration von SOLEX, der bewährten Datenbank zum Sozialleistungsrecht.

Das Seminar richtet sich an

Mitarbeitende in Sozialberatungsstellen in Kommunen oder bei Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, Mitarbeitende in Pflegestützpunkten, in der Pflegeberatung, in Ansprechstellen der Kranken- bzw. Pflegeversicherung, Mitarbeitende bei Trägern der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiterer Reha-Träger.

Unser Experte/Unsere Expertin

Referent: Christian Au, LL. M., Fachanwalt für Sozialrecht. Durch seine langjährige Spezialisierung ist er besonders mit den Belangen von Menschen mit Behinderung vertraut. Lehrbeauftragter im Bereich „Soziale Arbeit und Gesundheit“.

Irrtümer/Änderungen vorbehalten

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Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.

Ablauf

Dauer: 1 Tag

1 Tag: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (5,5 Zeitstunden)

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