
Typische Probleme und Streitigkeiten bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung
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Seminar/Webinar
inkl. MwSt.
Bestellnummer: | SW10113 |
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Die Anerkennung einer Schwerbehinderung gestaltet sich seit Jahren zunehmend schwieriger, sei es durch eine zähe Ablehnungspraxis der zuständigen Behörde, sei es durch eine Flut von Urteilen des Bundessozialgerichts. Auch die Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz sowie die zu erwartenden Änderungen der Versorgungsmedizinverordnung machen die Anwendung der Vorschriften nicht einfacher. Dieses Seminar stellt typische Streitigkeiten mit dem Versorgungsamt/Inklusionsamt dar und erläutert, wie die Anerkennung der Schwerbehinderung oder ein Merkzeichen effektiv durchgesetzt werden können.
Aus dem Seminarinhalt
- Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz im Schwerbehindertenrecht
- Anerkennungsverfahren/Gleichstellungsverfahren mit Besonderheiten im Verwaltungsverfahren
- Neuer Behinderungsbegriff seit 1.1.2018
- Grad der Behinderung
- Merkzeichen und deren Voraussetzungen
- Vorteile des Schwerbehindertenausweises/Nachteilsausgleiche
- Fragerecht des Arbeitgebers, besonderer Kündigungsschutz
- Zu erwartende Neuerungen durch Änderungen der Versorgungsmedizinverordnung (Informationen zum Stand der Gesetzgebung)
Die Inhalte werden mit Fallbeispielen erläutert, es besteht ausreichend Gelegenheit für Fragen und Diskussion eigener Fälle.
Es wird empfohlen einen aktuellen Gesetzestext des SGB IX, oder besser aller SGB, sowie einen Abdruck der derzeit aktuellen Versorgungsmedizin-Verordnung mitzubringen (kostenloser Download/Bezug über: BMAS – Publikationen – Versorgungsmedizin-Verordnung).
Das Seminar richtet sich an
Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter und Freiberufler in sozialen Berufen und Einrichtungen.
Unsere Expertin
Rechtsanwältin Edith Sonntag LL.M., Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht, seit vielen Jahren Dozentin an Hochschulen und in Einrichtungen, insbesondere für Sozialpädagogen, Betreuer und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen.
Irrtümer/Änderungen vorbehalten
Aktuelle Corona-Maßnahmen
Bitte beachten Sie, dass für unsere Präsenzseminare bis auf Weiteres die 3G-Regelung gilt. Um teilnehmen zu können, müssen Sie nachweislich vollständig geimpft sein oder als genesen gelten oder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorweisen. Unsere Seminarbetreuung überprüft die Nachweise und dokumentiert den 3G-Status mittels einer Liste.
Zudem sind für alle das Tragen einer FFP2-Maske – außer am Platz im Tagungsraum und während der Mahlzeiten – sowie die Hygienerichtlinien des Veranstaltungshotels (Abstandsregeln, Desinfektion, Lüftungskonzept etc.) verpflichtend.
Sollten darüber hinaus am jeweiligen Veranstaltungsort aktuell regionale Schutzmaßnahmen angeordnet sein, finden selbstverständlich diese Maßnahmen Anwendung.
Bleiben Sie gesund!
Teilnahmegebühren und Leistungen
Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.
Ablauf
Dauer: 1 Tag
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (5,5 Zeitstunden)
Gerne als Inhouse-Seminar buchbar
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