
Bundesteilhabegesetz und seine Schnittstellen zur Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege
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Seminar/Webinar
inkl. MwSt., inkl. Unterlagen, Tagungsgetränke und Mittagessen (bei Seminaren)
inkl. MwSt., inkl. Unterlagen (bei Webinaren)
Bestellnummer: | SW10093 |
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Aktuell nur als Webinar buchbar. Nächster Webinar-Termin ist am 16.03.2021 von 9 bis 16 Uhr. Weitere Informationen zum Webinar Bundesteilhabegesetz und seine Schnittstellen zur Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege finden Sie hier.
Durch die Pflegereformgesetze sowie dem Bundesteilhabegesetz haben sich die Definitionen wie auch die Inhalte von Eingliederungshilfe (EGH) und Leistungen der Pflegeversicherung weiter angenähert. Die Leistungsinhalte der Module zur Pflegegradberechnung und die Lebensbereiche, welche die Leistungsberechtigung in der EGH künftig beschreiben, überschneiden sich in mehreren Bereichen. Dadurch treten teilweise erhebliche, kaum lösbare, Schnittstellenprobleme auf. Wo fängt Pflege an und wo hört Eingliederungshilfe auf? Eine schwierige Frage, die der Gesetzgeber teilweise mit offenen, auslegungsbedürftigen Regelungen zu umschiffen versucht, teilweise eine Abgrenzung mit besonderen Bestimmungen unternimmt.
Aus dem Seminarinhalt
- Überblick über die verschiedenen Schnittstellenproblematiken
- Der Maßstab ICF
- Leistungsvergleiche: Module zur Pflegegradberechnung versus Lebensbereiche zur Leistungsberechtigung der EGH
- Aufgabe und Zielsetzung der EGH bzw. der Leistungen der Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege
- Abgrenzung EGH – Pflege im häuslichen Bereich
- Abgrenzung EGH – Pflege in Einrichtungen bzw. den neuen Wohnformen
- Besondere Bestimmungen zur Abgrenzungsproblematik wie z.B. § 13 Abs. 3 SGB XI, § 43a SGB IX, § 103 Abs. 3 SGB IX
- Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und der BAGÜS zu § 13 Abs. 4 SGB XI
Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive
Bei Buchung des Seminars erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zum Fachportal FOKUS Sozialrecht für 3 Monate. Das Fachportal unterstützt Sie mit aktuellen Beiträgen zu Gesetzesvorhaben, Rechtsprechung und sozialpolitischen Diskussionen. Zugriff auf die relevanten bundes- und landesrechtliche Vorschriften, Erläuterungen, Anwendungsbeispiele, Berechnungen sowie wichtige Urteile erhalten Sie aufgrund der Integration von SOLEX, der bewährten Datenbank zum Sozialleistungsrecht
Das Seminar richtet sich an
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in sozialen Beratungsstellen, Pflegeberater/innen, Beschäftigte in der Behindertenhilfe, Wohnbereichsleitungen, Hilfeplaner/innen beim Eingliederungshilfeträger sowie beim Sozialhilfeträger, Sachbearbeiter/innen in Pflegekassen.
Für die Teilnahme können 8 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
Unsere Expertin
Rechtsanwältin Edith Sonntag LL.M., Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht, seit vielen Jahren Dozentin an Hochschulen und in Einrichtungen, insbesondere für Sozialpädagogen, Betreuer und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen.
Anmeldeformular als PDF-Datei
Hier können Sie das Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen und uns per E-Mail, Fax oder per Post zusenden: Seminaranmeldung
Ablauf
Dauer: 1 Tag
1 Tag: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (5,5 Zeitstunden)
Zeitablauf
10:00 Uhr – 11:30 Uhr: Begrüßung, Seminarblock 1
Pause/Austausch
11:45 Uhr - 13:00 Uhr: Seminarblock 2
Pause/Austausch bei einem gemeinsamen Mittagessen
14:00 Uhr - 15:30 Uhr: Seminarblock 3
Pause/Austausch
15:45 Uhr - 17:00 Uhr: Seminarblock 4, Abschlussfragen, Verabschiedung
Gerne als Inhouse-Seminar buchbar
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