
Freie Willensbestimmung und Wunsch versus Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit bei Demenzkranken
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Seminar/Webinar
inkl. MwSt.
Bestellnummer: | SW10105 |
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Der rechtliche Betreuer ist gehalten Willen und Wünsche des Betreuten zu ermitteln und zu berücksichtigen. Dabei ist die freie Willensbildung einer der Grundpfeiler des Betreuungsrechts, der dieses Institut von der früheren Vormundschaft abgrenzt. Gleichzeitig sind Betreute oft aufgrund des schleichenden Verlusts der geistigen Funktionen – etwa aufgrund von Demenzerkrankungen – zunehmend in der Realitätswahrnehmung beeinträchtigt.
Das Seminar zeigt auf, wie der Wille und die Wünsche des Betreuten in den unterschiedlichen Aufgabenkreisen ermittelt und gesetzeskonform umgesetzt werden können. Besonderes Augenmerk wird auf den Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge“ (ärztliche Zwangsmaßnahmen) gelegt.
Aus dem Seminarinhalt
- Freier Wille und Geschäftsfähigkeit
- Folgen bei Geschäftsunfähigkeit im Zivilrecht und im öffentlichen Recht
- Bindung des Betreuers an den Willen und die Wünsche des Betreuten
- Ermittlungsmöglichkeiten des Willens des Betreuten
- Einwilligungsfähigkeit bei ärztlichen und freiheitsentziehenden Maßnahmen
- Verfahrensfähigkeit des Betreuten und Aufgaben des Verfahrenspflegers
- Einwilligungsvorbehalt als „Korrektiv“
- Haftungsrechtliche Folgen bei Missachtung des Willens bzw. der Wünsche des Betreuten
Das Seminar richtet sich an
Das Seminar richtet sich an hauptamtliche Betreuer, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden und Betreuungsstellen, Verfahrenspfleger.
Unser Experte
Reinhold Spanl war hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern. Als Referent schult er bundesweit. Erfolgreicher Fachautor.
Irrtümer/Änderungen vorbehalten
Aktuelle Corona-Maßnahmen
Bitte beachten Sie, dass für unsere Präsenzseminare bis auf Weiteres die 3G-Regelung gilt. Um teilnehmen zu können, müssen Sie nachweislich vollständig geimpft sein oder als genesen gelten oder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorweisen. Unsere Seminarbetreuung überprüft die Nachweise und dokumentiert den 3G-Status mittels einer Liste.
Zudem sind für alle das Tragen einer FFP2-Maske – außer am Platz im Tagungsraum und während der Mahlzeiten – sowie die Hygienerichtlinien des Veranstaltungshotels (Abstandsregeln, Desinfektion, Lüftungskonzept etc.) verpflichtend.
Sollten darüber hinaus am jeweiligen Veranstaltungsort aktuell regionale Schutzmaßnahmen angeordnet sein, finden selbstverständlich diese Maßnahmen Anwendung.
Bleiben Sie gesund!
Teilnahmegebühren und Leistungen
Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.
Ablauf
Dauer: 1 Tag
10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Gerne als Inhouse-Seminar buchbar
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