Rehabilitation und Teilhabe, wer ist für welche Leistung zuständig?

Rehabilitation und Teilhabe, wer ist für welche Leistung zuständig?

Referentin:
  • Seminar/Webinar: Rehabilitation und Teilhabe, wer ist für welche Leistung zuständig? Seminar/Webinar
Vorerst keine Termine in Planung. Gerne als Inhouse-Seminar buchbar.

Bestellnummer: SW10092
Seminar-Nummer: SW10092 Vorerst keine Termine in Planung. Gerne als Inhouse-Seminar...

Seminar-Nummer: SW10092

Vorerst keine Termine in Planung. Gerne als Inhouse-Seminar buchbar.

1-tägiges offenes Seminar, Inhouse Schulung oder Webinar

Die Verwirklichung eines einheitlichen, umfassenden und trägerübergreifenden Teilhabeanspruchs ist eines der Ziele, die die Reform des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erzielen sollte. Da der Gesetzgeber an den Strukturen des gegliederten Systems mit unterschiedlichen Rehabilitationsträgern mit eigenen Zielsetzungen festgehalten hat, blieb der Grundkonflikt „Welcher Reha-Träger muss leisten“ bestehen. Zudem blieb es beim Vorbehalt abweichender Regelungen in den speziellen Leistungsgesetzen für die einzelnen Träger gegenüber den allgemein geltenden Regelungen des SGB IX. Das macht die Beratung bzw. Feststellung der Teilhabebedarfe nicht einfacher, denn jede Mitarbeiterin der sieben Reha-Träger, jeder Mitarbeiter der Ansprechstelle beim Träger wie auch die EGH-Fachkräfte können sich nicht nur auf „ihr“ Leistungsgesetz beschränken. Vielmehr benötigen sie für eine rechtssichere Beratung einen guten Überblick, welche Leistungspflichten und -voraussetzungen in den anderen Sozialgesetzbüchern gelten.

Aus dem Seminarinhalt

  • Leistungsgruppen und Leistungen nach dem SGB IX Teil 1
  • Zuständigkeiten der 7 Reha-Träger, Rangfolge
  • Besondere Leistungsregelungen im SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV
  • Problematische Schnittstellen / Abgrenzungen

Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive

Bei Buchung des Seminars erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zum Fachportal FOKUS Sozialrecht für 3 Monate. Das Fachportal unterstützt Sie mit aktuellen Beiträgen zu Gesetzesvorhaben, Rechtsprechung und sozialpolitischen Diskussionen. Zugriff auf die relevanten bundes- und landesrechtliche Vorschriften, Erläuterungen, Anwendungsbeispiele, Berechnungen sowie wichtige Urteile erhalten Sie aufgrund der Integration von SOLEX, der bewährten Datenbank zum Sozialleistungsrecht

Das Seminar richtet sich an

Bestens geeignet für Teilhabe- und Hilfeplaner sowie Mitarbeitende in den Beratungs- und Ansprechstellen der Rehabilitationsträger der gesetzlichen Krankenversicherungen, der gesetzlichen Unfallversicherungen, der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Jugendämter, der Versorgungs- und Integrationsämter sowie des Eingliederungshilfeträgers.

Unsere Expertin

Rechtsanwältin Edith Sonntag LL.M., Fachanwältin für Sozialrecht, seit vielen Jahren Dozentin an Hochschulen und in Einrichtungen, insbesondere für Sozialpädagogen, Betreuer und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen.

Anmeldeformular als PDF-Datei

Hier können Sie das Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen und uns per E-Mail, Fax oder per Post zusenden: Seminaranmeldung

Irrtümer/Änderungen vorbehalten

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Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.

Ablauf

Dauer: 1 Tag

1 Tag: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (5,5 Zeitstunden)

Zeitablauf

10:00 Uhr – 11:30 Uhr: Begrüßung, Seminarblock 1
Pause/Austausch

11:45 Uhr - 13:00 Uhr: Seminarblock 2
Pause/Austausch bei einem gemeinsamen Mittagessen

14:00 Uhr - 15:30 Uhr: Seminarblock 3
Pause/Austausch

15:45 Uhr - 17:00 Uhr: Seminarblock 4, Abschlussfragen, Verabschiedung

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