
Rehabilitation und Teilhabe, wer ist für welche Leistung zuständig?
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Seminar/Webinar
Bestellnummer: | SW10092 |
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Seminar-Nummer: SW10092
Vorerst keine Termine in Planung. Gerne als Inhouse-Seminar buchbar.
1-tägiges offenes Seminar, Inhouse Schulung oder Webinar
Die Verwirklichung eines einheitlichen, umfassenden und trägerübergreifenden Teilhabeanspruchs ist eines der Ziele, die die Reform des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erzielen sollte. Da der Gesetzgeber an den Strukturen des gegliederten Systems mit unterschiedlichen Rehabilitationsträgern mit eigenen Zielsetzungen festgehalten hat, blieb der Grundkonflikt „Welcher Reha-Träger muss leisten“ bestehen. Zudem blieb es beim Vorbehalt abweichender Regelungen in den speziellen Leistungsgesetzen für die einzelnen Träger gegenüber den allgemein geltenden Regelungen des SGB IX. Das macht die Beratung bzw. Feststellung der Teilhabebedarfe nicht einfacher, denn jede Mitarbeiterin der sieben Reha-Träger, jeder Mitarbeiter der Ansprechstelle beim Träger wie auch die EGH-Fachkräfte können sich nicht nur auf „ihr“ Leistungsgesetz beschränken. Vielmehr benötigen sie für eine rechtssichere Beratung einen guten Überblick, welche Leistungspflichten und -voraussetzungen in den anderen Sozialgesetzbüchern gelten.
Aus dem Seminarinhalt
- Leistungsgruppen und Leistungen nach dem SGB IX Teil 1
- Zuständigkeiten der 7 Reha-Träger, Rangfolge
- Besondere Leistungsregelungen im SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV
- Problematische Schnittstellen / Abgrenzungen
Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive
Bei Buchung des Seminars erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zum Fachportal FOKUS Sozialrecht für 3 Monate. Das Fachportal unterstützt Sie mit aktuellen Beiträgen zu Gesetzesvorhaben, Rechtsprechung und sozialpolitischen Diskussionen. Zugriff auf die relevanten bundes- und landesrechtliche Vorschriften, Erläuterungen, Anwendungsbeispiele, Berechnungen sowie wichtige Urteile erhalten Sie aufgrund der Integration von SOLEX, der bewährten Datenbank zum Sozialleistungsrecht
Das Seminar richtet sich an
Bestens geeignet für Teilhabe- und Hilfeplaner sowie Mitarbeitende in den Beratungs- und Ansprechstellen der Rehabilitationsträger der gesetzlichen Krankenversicherungen, der gesetzlichen Unfallversicherungen, der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Jugendämter, der Versorgungs- und Integrationsämter sowie des Eingliederungshilfeträgers.
Unsere Expertin
Rechtsanwältin Edith Sonntag LL.M., Fachanwältin für Sozialrecht, seit vielen Jahren Dozentin an Hochschulen und in Einrichtungen, insbesondere für Sozialpädagogen, Betreuer und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen.
Anmeldeformular als PDF-Datei
Hier können Sie das Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen und uns per E-Mail, Fax oder per Post zusenden: Seminaranmeldung
Irrtümer/Änderungen vorbehalten
Teilnahmegebühren und Leistungen
Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.
Ablauf
Dauer: 1 Tag
1 Tag: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (5,5 Zeitstunden)
Zeitablauf
10:00 Uhr – 11:30 Uhr: Begrüßung, Seminarblock 1
Pause/Austausch
11:45 Uhr - 13:00 Uhr: Seminarblock 2
Pause/Austausch bei einem gemeinsamen Mittagessen
14:00 Uhr - 15:30 Uhr: Seminarblock 3
Pause/Austausch
15:45 Uhr - 17:00 Uhr: Seminarblock 4, Abschlussfragen, Verabschiedung
Gerne als Inhouse-Seminar buchbar
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