
Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht
Ausgabe 2020
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ISBN: | 978-3-8029-4717-9 |
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Bestellnummer: | 5269600 |
Auflage: | 6 |
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Erscheinungstermin: | April 2020 |
Größe in KB: | 7858 (zzgl. Wasserzeichen) |
Kopierschutz: | Wasserzeichen: |
Modernes Teilhaberecht – bundes- und landesrechtliche Vorschriften in einem Band:
Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion, Barrierefreiheit: UN-Behindertenkonvention, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern, Verordnungen zu Kommunikationshilfen im Verwaltungshandeln
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Schwerbehindertenrecht: SGB IX, SGB IX – Teil 2 2020, (Eingliederungshilferecht), Durchführungverordnungen: Schwerbehinderten-AusgleichsabgabeVO, KraftfahrzeughilfeVO, FrühförderungsVO, SchwerbehindertenausweisVO, WerkstättenVO, Werkstätten-MitwirkungsVO, Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung
Ermittlung des Grades der Behinderung: VersorgungsmedizinVO mit versorgungsmedizinischen Grundsätzen, GdS-Tabelle, Begutachtungsregeln, Merkzeichen
Fachleistungen der Sozialversicherungsträger: Relevante Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern: SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung), Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, Rehabilitations-Richtlinie
Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt: SGB XII (Sozialhilfe), EingliederungshilfeVO, SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), Verordnungen zur Berechnung von Einkommen und Vermögen, Blindenhilfe in den Bundesländern
Aktuelle Textsammlung und Hilfestellung zur Umsetzung des „neuen“ SGB IX
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stellt die größte Reform des Rechts für Menschen mit Behinderungen seit Einführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch SGB IX dar. Das umfangreiche Gesetzespaket trat bzw. tritt in Teilen in Kraft:
- Die erste Reformstufe trat am 30. Dezember 2016 in Kraft und betraf Änderungen im Schwerbehindertenrecht sowie – teilweise ab 1. April 2017 geltend – Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung in der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe.
- Die zweite Reformstufe trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie führt das „neue“ Teilhaberecht als Teil 1 des SGB IX ein, bereitet die Überführung der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 als Teil 2 des SGB IX vor (das Vertragsrecht für die „neue“ Eingliederungshilfe gilt schon ab 2018!) und platziert das Schwerbehindertenrecht (weitgehend unverändert) als Teil 3.
- Die dritte Reformstufe trat am 1. Januar 2018 in Kraft und überführt die Eingliederungshilfe als eigenständiges Leistungsgesetz in den Teil 2 des SGB IX.
Die Textsammlung Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht gibt dazu Hilfestellung und eignet sich perfekt für Schulungen und zur Umsetzung des „neuen“ SGB IX.
Arbeitshilfen zum Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz bringt vielfältige änderungen mit sich. Abläufe und Anwendungsfälle in der Praxis ändern sich umfangreich. Unsere Autoren beleuchten die verschiedenen Aspekte des neuen Teilhaberechts sowie der neuen Eingliederungshilfe in einzelnen Beiträgen.
Alle unseren aktuellen Titel und Informationen rund um das Thema Bundesteilhabegesetz (BTHG) finden Sie hier: Arbeitshilfen und Informationen zum Bundesteilhabegesetz
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Das Werk umfasst die Textsammlung des gesamten Behinderten- und Rehabilitationsrecht mit den Neuerungen der Jahre 2017, 2018 und 2020 durch das Bundesteilhabegesetz. Es umfasst bundes- und landesrechtliche Vorschriften in einem Band und stellt damit ein hilfreiches Arbeitsmittel für Schulung, Eigenstudium und die tägliche Praxis zur Umsetzung des neuen „SGB XI“ dar.
Diese Textsammlung ist vor allem denen sehr zu empfehlen, die sich in ihrer täglichen und/oder juristischen Arbeit mit dem Behinderten- und Rehabilitationsrecht auseinandersetzen müssen. Sie bietet für die Zielgruppen eine umfassende Menge an Material zu den Gesetzesänderungen und Neuerungen, aber auch für Studierende und Juristen (z.B. Fachanwälte für Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht), die sich schnell einen qualifizierten umfassenden und optimalen Überblick über die gesetzlichen Gegebenheiten und Änderungen verschaffen wollen.