SGB V – Die größten Irrtümer in der gesetzlichen Krankenversicherung
Seminarinhalt:
Irrtümer bei Sachleistungen der Krankenkassen – Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel usw.
- „Das kann ich Ihnen nicht verordnen, mein Budget ist erschöpft“
- „Die Kasse zahlt nur 6 Massagen“
- „Wenn ich das verordne, muss ich es nachher selber zahlen“
- „Auf einen Facharzt- oder Psychotherapietermin muss man viele Monate warten“
Irrtümer bei „Kuren“ der Krankenkassen (Vorsorge und Rehabilitation)
- „Mütterkuren / Mutter-Kind-Kuren gibt es nur, wenn ambulante Leistungen ausgeschöpft wurden oder nicht ausreichen“
- „Kuren gibt es nur alle 4 Jahre“
- “Kinderkuren zahlt nur die Rentenversicherung“
- „Pflegebedürftige Menschen erhalten keine Kuren“
Patientenrechtegesetz: Bearbeitungsfristen der Krankenkassen
- Für welche Anträge gelten Bearbeitungsfristen?
- Wie berechnet/verlängert sich die Frist?
- Welche Ansprüche bestehen bei Fristüberschreitung
- Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
- Ausblick auf die geplanten Neuerungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz und sonstiger Gesetzesänderungen im Gesundheitsbereich
Das Seminar richtet sich an:
Unser Experte:
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Wolfgang Schneider, Krankenkassenbetriebswirt, Führungstätigkeit bei der IKK, BKK und der freien Wirtschaft, Fachlehrer der IKK Akademie |
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Dauer: 1 Tag
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (5,5 Zeitstunden) |
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18.03.2020, Kassel
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Hotel Schweizer Hof, Wilhelmshöher Allee 288, 34131 Kassel >> Anfahrtsbeschreibung Früh buchen lohnt sich: 50,00 EUR Ersparnis bis 25.12.2019 alternativ: >> Anmeldeformular als PDF herunterladen |
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Teilnahmegebühr: 299,00 EUR inkl. MwSt.
/ Frühbucherpreis: 249,00 EUR inkl. MwSt * *inkl. Seminarunterlagen sowie Tagungsgetränke und Mittagessen; inkl. drei Monate kostenlose Nutzung des Online-Dienstes Fokus Sozialrecht |
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