Der richtige Weg zur Dienstvereinbarung
Dienstvereinbarungen sind ein unverzichtbares Mittel der Gestaltung für die Personalvertretungen. Als verbindliche Vereinbarungen mit der Dienststelle ermöglichen sie eine rechtswirksame und nachhaltige Regelung der Belange von Beschäftigten und erleichtern die Personalratsarbeit.
Nutzen Sie Ihr Initiativrecht: Als Personalrat können Sie Dienstvereinbarungen vorschlagen und in den anschließenden Verhandlungen Ihr Regelungsziel erreichen. Dabei haben Sie die Aufgabe, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Nutzen Sie diese Chance, die Ihnen das Personalvertretungsrecht bietet.
Aber Vorsicht: Orientieren Sie sich dabei nicht nur an bereits existierenden Dienstvereinbarungen. Denn diese stellen bereits das Ergebnis von Verhandlungen mit gegenseitigem Nachgeben und Zugeständnissen dar.
Starten Sie nicht bereits mit einem gefundenen Kompromiss, sondern formulieren Sie Ihre Positionen und Argumente aus Ihrer konkreten Situation heraus und erreichen Sie das beste Ergebnis für Ihre Kolleginnen und Kollegen.
Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Seminarinhalte:
- Rechtliche Grundlagen für eine Dienstvereinbarung in Bund und Ländern
- Bestandaufnahme des Vorhandenen und Bedarfsfeststellung
- Entwicklung von Positionen und Verhandlungsstrategien
- Erstellung eines Konzeptes und eines zeitlichen Fahrplans
- Bildung eines Verhandlungsteams
- Erarbeitung von Eckpunkten
- Erarbeitung/Ausgestaltung und Verhandlung der Dienstvereinbarung
- Informations- und Partizipationsstrategien
- Ausführung/ Umsetzung der Dienstvereinbarung
- Überprüfung der Wirksamkeit in Bezug auf Methoden, Maßnahmen und Ziele (Praxistest)
- Nachsteuerungsbedarf
Zu wem passt das Seminar?
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Dauer
: 2 Tage
1. Tag: 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr 2. Tag: 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
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