
Bestellnummer: | SW10143 |
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Eingriffsplanung im Baurecht und Naturschutzrecht
Das Ökokonto ermöglicht die vorzeitige Sicherung von Flächen und Maßnahmen für eine flexible und effiziente Eingriffsplanung. Besonders empfehlenswert bei hohen Bodenpreise, bei Knappheit an geeigneten Ausgleichsflächen oder bei erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft. Die entstehenden Kosten (z.B. für Planung, Grunderwerb, Herstellungsmaßnahme) können refinanziert werden.
Mit dem Instrument des Ökokontos wird durch die vorzeitige Sicherung von Flächen und Maßnahmen eine flexible und effiziente Eingriffsplanung ermöglicht, die den Vorhabens- und Planungsträgern die Anwendung der Eingriffsregelung erleichtern kann.
Besonders empfehlenswert ist ein Ökokonto in Kommunen mit einer dynamischen baulichen Entwicklung, in Gebieten mit hohen Bodenpreisen oder Knappheit an geeigneten Ausgleichsflächen. Die entstehenden Kosten (z. B. für Planung, Grunderwerb und Herstellung der Maßnahme bis zum Erreichen der angestrebten ökologischen Funktion) können refinanziert werden.
Aus dem Seminarinhalt
- Rechtsgrundlagen: §§ 1a, 135a, 200a BauGB; §§ 16 und 18 bis 21 BNatSchG; Art. 6 ff. BayNatSchG; Bayerische Kompensationsverordnung
- Bedeutung in der Praxis: mehr Planungssicherheit und beschleunigte Verfahren
- Bauplanungsrechtliches und naturschutzrechtliches Ökokonto: Kompensationsmaßnahmen mit Blick auf zukünftige Eingriffe im Innenbereich; freiwillig auf Vorrat durchgeführte Maßnahmen im Außenbereich nach § 35 BauGB
- Regelablauf für Einrichtung und Führung eines Ökokontos: Flächenvorauswahl, Möglichkeiten der Flächenbereitstellung, Beschaffung der Flächen – Anlage eines Flächenvorrats, Durchführung vorgezogener Maßnahmen – „ökologische Verzinsung“, Abbuchung der Flächen und Maßnahmen in der Bauleitplanung, Auswirkungen auf die Bauleitplanung
- Flächenmanagement und Ökoflächenkataster: Führung durch Landesamt für Umweltschutz, Meldung durch Gemeinden
- Kosten der Gemeinde und Möglichkeiten der Refinanzierung: Verursachung und Nachweis, Fehlerquellen („Sowieso-Kosten“)
Das Seminar richtet sich an
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hauptverwaltungen und Kämmereien bei Kommunen, in Bauämtern, Liegenschaften, Zweckverbänden, den unteren Naturschutzbehörden sowie Unternehmen, die ein gewerbliches Ökokonto betreiben wollen.
Unser Experte
Dr. Thomas Troidl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Gründungsmitglied und Geschäftsführer der ARGE für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe Bayern und Lehrbeauftragter an der Bayerischen Verwaltungsschule.
Anmeldeformular als PDF-Datei
Hier können Sie das Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen und uns per E-Mail, Fax oder per Post zusenden: Seminaranmeldung
Irrtümer/Änderungen vorbehalten
Aktuelle Corona-Maßnahmen
Bitte beachten Sie, dass für unsere Präsenzseminare bis auf Weiteres die 3G-Regelung gilt. Um teilnehmen zu können, müssen Sie nachweislich vollständig geimpft sein oder als genesen gelten oder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorweisen. Unsere Seminarbetreuung überprüft die Nachweise und dokumentiert den 3G-Status mittels einer Liste.
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Sollten darüber hinaus am jeweiligen Veranstaltungsort aktuell regionale Schutzmaßnahmen angeordnet sein, finden selbstverständlich diese Maßnahmen Anwendung.
Bleiben Sie gesund!
Teilnahmegebühren und Leistungen
Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.
Ablauf
Dauer: 1 Tag
10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Gerne als Inhouse-Seminar buchbar
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