AGG und Gleichbehandlung – Diskriminierungsverbot in der öffentlichen Verwaltung

AGG und Gleichbehandlung – Diskriminierungsverbot in der öffentlichen Verwaltung

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Seminar-Nummer: SW10405 Das Antidiskriminierungsrecht – unverzichtbare Basics für...

Seminar-Nummer: SW10405

Das Antidiskriminierungsrecht – unverzichtbare Basics für Führungskräfte, Personalverwaltung, Interessenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte

Diskriminierungen im Arbeitsleben wegen der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmale (Rassismus, ethnische Herkunft, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Identität) sind zahlreich und vielfältig. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtet, dass ca. ein Drittel aller Beschwerden wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit der Arbeit gemeldet werden, auch aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes.

Mit den Folgen von Diskriminierungen haben nicht nur die unmittelbar Betroffenen zu kämpfen. Feststellbar sind erhöhte Fehlzeiten, zunehmende Beeinträchtigungen der Zusammenarbeit, sinkende Arbeitsmotivation und allgemeine Unzufriedenheit.

Im Blick sein muss dabei insbesondere, dass die rechtlichen und tatsächlichen Folgen auch bestehen, wenn die Diskriminierung nicht beabsichtigt ist. Und derartige Situation sind zahlreich.

Es ist deshalb unerlässlich, dass alle Akteurinnen und Akteure in der Dienststelle Kenntnisse über die rechtlichen Hintergründe und den Umgang mit den unterschiedlichsten Formen von Diskriminierung besitzen.

Aus dem Seminarinhalt

Im Seminar werden daher wesentliche Fragestellungen und Annahmen besprochen:

Was sind überhaupt Diskriminierungen nach dem AGG?

  • geschützte Merkmale
  • Benachteiligungsformen (unmittelbar, mittelbar, Belästigung, sexuelle Belästigung, Anweisung zur Diskriminierung)
  • Rechtfertigung von Benachteiligungen
  • Rechtsansprüche

Handlungsoptionen –Was kann und/oder muss ich tun, als

  • Führungskraft
  • Personalverwaltung
  • Beschwerdestelle gem. § 13 AGG
  • Interessenvertretung (Personalrat, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung)
  • Gleichstellungsbeauftragte

Anhand praktischer Fallbeispiele werden die rechtlichen Hintergründe erläutert und die sich im Umgang stellenden Herausforderungen diskutiert.

Das Seminar richtet sich an

Das Seminar richtet sich an Personalverantwortliche aller Ebenen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen; Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte; Interessensvertretungen (Personalratsmitglieder, Betriebsratsmitglieder bei Kommunalunternehmen, Schwerbehindertenvertreter)

Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl!

Unsere Expertin

Petra Woocker, erfahrene Referentin auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, ist als Fachanwältin für Arbeitsrecht auf Gleichstellungsrecht spezialisiert. Zudem berät und vertritt sie Mobbingbetroffene. Neben der anwaltlichen Tätigkeit ist Frau Woocker als Mediatorin zur Klärung von innerbetrieblichen Konflikten tätig. Ihre langjährige Erfahrung als Anwältin und ihre Kompetenzen als Mediatorin lässt sie mittels vieler Praxisbeispiele in ihre Schulungen einfließen.

Anmeldeformular als PDF-Datei

Hier können Sie das Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen und uns per E-Mail, Fax oder per Post zusenden: Seminaranmeldung

Irrtümer/Änderungen vorbehalten

 

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Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.

Ablauf

Dauer: 1,5 Tage

1. Tag:
ab 13:00 Empfang der Teilnehmer, get-together mit Kaffee/Tee und kleinem Imbiss
14:00 Seminareröffnung
15:30 Uhr Kaffee-/Teepause
17:00 Uhr Ende des ersten Seminartages

2. Tag:
09:00 Fortsetzung des Seminars
10:30 Kaffee-/Teepause
12:30-13:30 Mittagspause
15:00 Uhr Kaffee-/Teepause
17:00 Ende

Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Bitte beachten Sie: Die Übernachtung sowie das Abendessen sind nicht im Preis inbegriffen! 

Tagungsort und Anfahrt

Fulda

Altstadthotel Arte
Doll 2-4
36037 Fulda

Telefon: 0661- 250 29 88 - 111
Telefax: 0661- 250 29 88 - 8

Email: tagung@altstadthotel-arte.de
Web: www.altstadthotel-arte.de

 Für die Teilnehmer stehen im Tagungshotel Einzelzimmer (91,00 €/Nacht inkl. Frühstück) auf Selbstzahlerbasis zum Abruf bereit.

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